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Ganztagsbetreuung

 

Bei den Angeboten zur Ganztagsbetreuung unterscheidet man zwischen der offenen Ganztagsschule und der gebundenen Ganztagsschule.

 

Offene Ganztagsschule:

 

In der offenen Ganztagsschule können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 am Anschluss an den planmäßigen Vormittagsunterricht betreut werden. Die Förderung und Betreuung kann in klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Gruppen stattfinden. In begründeten Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an staatlichen Schulen in eine offene Ganztagsschule an der Hauptschule aufgenommen werden, wenn für diese kein anderes erreichbares Angebot der Kindertagesbetreuung (verlängerte Mittagsbetreuung, Kinderhorte usw.) vorhanden ist und die pädagogische Konzeption eine bedarfsgerechte Förderung dieser Schülerinnen und Schüler gewährleistet. Die Betreuung muss an mindestens 4 von 5 Wochentagen mit wöchentlich mindestens 12 Stunden angeboten werden. Bei Bedarf ist eine Betreuung bis mindestens 16 Uhr zu gewährleisten. Da es sich jedoch um ein freiwilliges Betreuungsangebot handelt, müssen die Kinder nicht zwingend täglich anwesend sein, sondern können auch nur für bestimmte Tage angemeldet werden. Dabei ist jedoch eine Mindestbuchung vorgegeben; diese beträgt 12 Wochenstunden. Pflichtunterricht am Nachmittag kann darin eingerechnet werden.

 

Zum verbindlichen Leistungsangebot der offenen Ganztagsschule gehören eine tägliche Mittagsverpflegung, eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten. Im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung wird den Kindern eine großzügig bemessene Zeit eingeräumt, die Hausaufgaben zu erledigen. Die Kinder werden bei den Hausaufgaben unterstützt, jedoch findet keine Nachhilfe statt. Auch die intensive Vorbereitung auf Prüfungen oder Schulaufgaben kann nicht im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung erfolgen, sondern muss zuhause erledigt werden. Nach Möglichkeit soll aber das Angebot durch zusätzliche Lernhilfen und Förderangebote ergänzt werden. In das Freizeitangebot können alle Aktivitäten eingebunden werden, die nicht im verpflichtenden Stundenplan stehen. Dies können beispielsweise Arbeitsgruppen, Projekte, Unternehmungen oder Ausflüge ohne schulischen Charakter usw. sein.

 

Die offene Ganztagsschule ist ein Angebot, das für die Eltern kostenfrei ist. Lediglich die Kosten für die Mittagsverpflegung müssen von den Eltern selbst getragen werden.

Während der Ferien findet keine Betreuung statt.

 

 

Ob an der jeweiligen Schule eine offene Ganztagsschule angeboten wird, kann bei der Schule oder bei der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.

 

Eine Liste mit allen Schulen, an denen bereits ein offenes Ganztagsschulangebot besteht, kann auf der Internet-Seite der Regierung von Schwaben abgerufen werden: http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_4/Ganztags.php?PFAD=/index.php:/index2.php:/Aufgaben/Bereich_4/Bereich_4.php

 

Weitere Informationen zur offenen Ganztagsschule finden Sie außerdem unter

http://www.ganztagsschulen.bayern.de/

 

 

Gebundene Ganztagsschule

 

Eine gebundene Ganztagsgrund- oder -hauptschule liegt vor, wenn ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule  an mindestens 4 Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist, die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen und der Unterricht in einer Ganztagsklasse angeboten wird. Eine Mittagsverpflegung muss angeboten werden.

Die gebundene Ganztagsschule ist ein Angebot, das für die Eltern kostenfrei ist. Lediglich die Kosten für die Mittagsverpflegung müssen von den Eltern selbst getragen werden.

Während der Ferien findet keine Betreuung statt.

 

Voraussetzung für die Genehmigung der Einrichtung einer gebundenen Ganztagsklasse ist, dass die Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler bzw. der Eltern zwischen einer Ganztags- und Halbtagsschule gewährleistet ist. Daher können Ganztagsklassen zum momentanen Zeitpunkt grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn die Schule mindestens zweizügig ist, also z.B. zwei 3. oder 5 Klassen vorweisen kann.

 

In der Ganztagsklasse wird der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Über den ganzen Tag hinweg wechseln Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen und Freizeitaktivitäten ab. Die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten stehen dabei in einem konzeptionellen Zusammenhang. Angeboten werden können beispielsweise zusätzliche Fördermaßnahmen, zusätzliche Unterrichtsstunden (je nach Schulart und Konzept z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch) Unterrichtsstunden für interkulturelles Lernen bzw. sprachliche Integration, individuelle Lern- und Arbeitsphasen oder Projekte zur Freizeitgestaltung, Berufsorientierung und zum Training der sozialen Kompetenz.

 

Ob an der jeweiligen Schule eine gebundene Ganztagsklasse angeboten wird, kann bei der Schule oder bei der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.

 

Eine Liste mit allen Schulen, an denen bereits ein gebundenes Ganztagsschulangebot besteht, kann auf der Internet-Seite der Regierung von Schwaben abgerufen werden:

http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Aufgaben/Bereich_4/Ganztags.php?PFAD=/index.php:/index2.php:/Aufgaben/Bereich_4/Bereich_4.php

 

Weitere Informationen zur gebundenen Ganztagsschule finden Sie außerdem unter

http://www.ganztagsschulen.bayern.de/