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Mittagsbetreuung

 

Die Mittagsbetreuung ist ein Angebot, das sich an Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschulen richtet, sowie an Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen, soweit dadurch ein bestehendes Ganztagsschulangebot nicht in seinem Bestand gefährdet wird oder die Einrichtung eines solchen Angebots verhindert würde.

 

Die Betreuung findet grundsätzlich in Räumlichkeiten statt, die sich in der Schule oder in unmittelbarer Nähe der Schule befinden und nicht regelmäßig als Klassenzimmer genutzt werden.

 

In der Mittagsbetreuung können Schülerinnen und Schüler im Anschluss an den stundenplanmäßigen Vormittagsunterricht betreut werden. Man unterscheidet bei der Mittagsbetreuung zwischen der Mittagsbetreuung  bis etwa 14.00 Uhr und der verlängerten Mittagsbetreuung, die bis mindestens 15.30 Uhr angeboten werden muss. Die Mittagsbetreuung soll möglichst an allen, mindestens jedoch an vier Schultagen der Unterrichtswoche stattfinden. Während der Ferien sind die Einrichtungen geschlossen. Einige Gemeinden bieten aber bei Bedarf Betreuungsmöglichkeiten an.

 

Während der Mittagsbetreuung findet keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des Unterrichts statt, sondern es werden den Kindern vorwiegend Aktivitäten mit sozial- und freizeitpädagogischer Zielrichtung angeboten. Die Mittagsbetreuung kann auch in Teile des Schullebens (z.B. Schulgarten) eingebunden werden. Ihre Hausaufgaben können die Kinder auf freiwilliger Basis erledigen, wenn geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Das Angebot einer Hausaufgabenbetreuung ist in der Mittagsbetreuung, die bis etwa 14:00 Uhr geht,  jedoch nicht vorgeschrieben. In der verlängerten Mittagsbetreuung dagegen muss eine Hausaufgabenbetreuung angeboten werden.

 

An einigen Schulen wird in der Mittagsbetreuung ein Mittagessen angeboten. Die Mittagsbetreuung und das Mittagessen sind für die Eltern kostenpflichtig.

 

Ob an der jeweiligen Schule eine Mittagsbetreuung angeboten wird, kann bei der Schule oder bei der jeweiligen Gemeinde erfragt werden.