
34 3.3. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit Bei der Werbung sollte deutlich werden: • Wer ist der Veranstalter? • Wann beginnt und endet die Veranstaltung? • Welche Altersgruppe wird angesprochen? • Die Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person wird oder wird nicht anerkannt? Diese Informationen sind auch für Eltern wichtig! Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (z.B. Plakate, Einladungen, Zeitungsberichte, etc.) ist es hilfreich, einen Hinweis auf die Jugendschutzbestimmungen mit aufzunehmen.