
36 3.5. Information Machen Sie Ihren Gästen die Spielregeln („Jugendschutzbestimmungen“) klar und in- formieren Sie über besondere Angebote. • Bei der Einlasskontrolle, beim Eingang und vor allem beim Getränkeausschank sollte ein deutlich sichtbarer und entspre- chend großer Hinweis zum Jugendschutz angebracht werden. Entsprechende Ju- gendschutztafeln gibt es beim Amt für Jugend und Familie des Landkreises Augs- burg (siehe Adressenteil). Im Anhang be- findet sich eine laminierte Ausgabe zum Herausnehmen. • Im Eingangsbereich (innen und außen) sollten gut lesbare Plakate mit Telefon- nummern von Taxis und gegebenenfalls die Fahrtzeiten von öffentlichen Verkehrs- mitteln aushängen. Auch die Installierung eines Shuttlebusses kann ein Service des Veranstalters für seine Gäste sein. Ideen und Tipps Im Landkreis Augsburg gibt es das Projekt Anruf-Sammeltaxi „AST“. Das „AST“ ist eine kostengünstige und sichere Möglichkeit, um in den Abend- und Nachtstunden nach Hause zu kommen. Mitfahren kann, wer sich mindestens 30 Minuten vor Fahrtan- tritt bei der AST-Zentrale 0821/35025 oder Taxizentrale 36333 anmeldet. Weitere Infos und Fahrpläne unter www.stawa.de Fahrdienste für einmalige Veranstal- tungen sind ebenso möglich. Die Ver- anstalter könnten beispielsweise damit werben, einen Busshuttle eingerichtet zu haben.