
37 3.5.1 Einlass Bereits beim Einlass lässt sich der Grund- stein für eine gelungene Veranstaltung legen. Sie als Veranstalter haben das Hausrecht und bestimmen somit auch die Spielregeln. Folgendes sollten Sie hier beachten: • Kasse und Einlasskontrolle sollten mit ausreichend volljährigem Personal besetzt sein. • Organisieren Sie den Eingangsbereich zweckdienlich (z.B. Tische als „Schleusen“ aufstellen), damit Sie auch bei Andrang ad- äquat kontrollieren können. • Lassen Sie sich den amtlichen Ausweis der Jugendlichen zeigen, da Schüler und Studentenausweise leicht gefälscht werden können. Ohne Altersnachweis im Zweifelsfall keinen Einlass gewähren! • Sie als Veranstalter legen fest, ob und ab welchem Alter Sie den Einlass gewähren und ob Sie eine Übertragung der elterlichen Auf- sichtspflicht auf eine Erziehungsbeauftragte Person anerkennen. • Lassen Sie sich die Berechtigung von „Erziehungsbeauftragten Personen“ nach- weisen. Haben Sie den Eindruck, dass die Erziehungsbeauftragte Person die Aufgabe nicht angemessen wahrnimmt, können Sie den Eintritt verwehren. • Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Einlass, auch wenn eine solche Übertragung der Aufsichtspflicht vorgelegt wird. • Sichtlich Alkoholisierte erhalten keinen Einlass. • Machen Sie beim Einlass mündlich auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aufmerksam. • Achten Sie beim Einlass auch auf mitge- brachte Alkoholika und unerlaubte Gegen- stände (Taschenkontrolle). • Um einzuschränken, dass Kinder und Ju- gendliche mitgebrachte Alkoholika „vor der Türe“ trinken, führen Sie regelmäßig Kontrol- len im Außenbereich durch! • Eine weitere Möglichkeit: Die Eintrittskar- ten verlieren beim Verlassen des Veranstal- tungsortes ihre Gültigkeit. • Einlasskontrollen sind über die gesamte Veranstaltungsdauer durchzuführen (alle Zu- gänge; auch wenn kein Eintritt mehr erhoben wird). • Am Einlass sollte bekannt sein, wer der/ die Verantwortliche für die Veranstaltung ist und wo er/sie sich aufhält (Verantwortlicher muss während der gesamten Veranstaltung auch telefonisch erreichbar sein!) Ideen und Tipps Armbänder und Stempel Am Eingang erhalten alle Gäste ein far- biges Armband, welches den Ordnern und dem Ausschankpersonal die Altersstufe klar erkenntlich macht z. B.: • Grün = ab 18 Jahre • Weiß = ab 16 Jahre • Rot = Markierung für Jugendliche wel- che von einer Erziehungsbeauftrag- ten Person begleitet werden. Beide erhalten ein Armband! Bei mehrtägigen Veranstaltungen sollten die Armband- farben gewechselt werden. Eine weniger aufwändige Alternative dazu sind fälschungssichere farbige Stem- pel mit unterschiedlichen Farben oder For- men. Das Ausschankpersonal braucht so bei der Abgabe von Alkohol nur noch stich- probenartig nach dem Ausweis zu fragen. Minderjährige Besucher, die um 24 Uhr zum Gehen aufgefordert werden müssen, können problemlos unterschieden werden.