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Ordner Praevention LRA

43 - Die Gemeinde benennt einen Verantwortlichen für den Bereich Jugendschutz. Dieser steht den Gemeindemitgliedern, Veranstaltern, der Polizei und dem Amt für Jugend und Familie als Ansprechpartner zur Verfügung. - Alle ortsansässigen Vereine und Jugendgruppen sind regelmäßig umfassend über den Jugendschutz und dessen Umsetzung zu informieren. - Die Gemeinde erlässt geeignete Auflagen an die Veranstalter, um mögliche Gefährdungen für Kinder und Jugendliche abzuwehren, wie z.B.: • Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten • generelles Alkoholverbot bei reinen Kinderveranstaltungen • Barbetrieb erst ab 22 Uhr • Regelungen zur Sicherung des Heimweges - Die Gemeinde kontrolliert ob die erlassenen Auflagen von den Veranstaltern korrekt umgesetzt werden. - Die Gemeinde stattet die Veranstalter mit Materialien zum Jugendschutz aus. z.B.: - Jugendschutztafeln - Armbänder und/oder Stempel - Sollte die Gemeinde Informationen über problematische Veranstaltungen oder Vorkommnisse in Diskotheken oder Gaststätten in ihrem Gemeindebereich erlangen, so meldet Sie diese dem Amt für Jugend und Familie. Bei der Umsetzung der Mindestanforderungen an die Kommune, die die Grundlage zum Beitritt in die Arbeitsgemeinschaft Jugendschutz darstellt, erhalten die Gemeinden Unterstützung durch das Amt für Jugend und Familie, z.B. durch: - Beratung vor Ort - Beteiligung an Runden Tischen - Schulung der gemeindlichen Jugendschutzbeauftragen - Regelmäßige aktuelle Informationen Um die Zertifizierung durch das Amt für Jugend und Familie auch nach außen tragen zu können, wird das Logo mit dem Slogan „Wir feiern mit Verantwortung“ als Vorlage dienen. Hier besteht die Möglichkeit durch Umformulierungen wie z.B. „Unsere Kommune“ feiert mit Verantwortung „Unser Verein“ feiert mit Verantwortung ein personalisiertes Logo zu erhalten. Durch die Verwendung des personalisierten Logos auf Flyern, Plakaten oder sonstigen Ausschreibungen und Bekanntmachungen geben Sie der Bevölkerung, allen jugendlichen Besuchern und deren Eltern ein deutliches Signal, dass Ihrer Kommune das Wohlergehen jedes Einzelnen ein großes Anliegen ist. Mindestanforderung an eine Kommune