
6 Sie wollen demnächst ein Fest, eine Party oder ein Event veranstalten? Wie damit umgehen? • Mit dem vorliegenden Praxisleitfaden will das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Augsburg zeigen, dass Ju- gendschutz mehr sein kann als die gesetz- lichen Bestimmungen einzuhalten und Ihnen hilfreich zur Seite stehen. • Wir wollen mit diesem Praxisleitfaden dazu beitragen, dass selbstorganisierte Veranstaltungen junger Menschen – trotz Vorschriften und Auflagen – attraktiv und machbar bleiben • und gleichzeitig ein Bewusstsein für Pro- bleme, Gefahren und unumgängliche Pflichten schaffen. Neben dem eigentlichen Veranstaltungs- zweck gibt es aus unserer Sicht noch weitere Ziele. Diese stehen sozusagen im Hintergrund, sind deswegen aber nicht weniger wichtig. Es geht dabei unter anderem darum… • potentielle Gefahrenquellen zu beseitigen beziehungsweise gering zu halten (Verkehrs- sicherungspflicht) • den Besuchern größtmögliche Sicherheit zu bieten • einen reibungslosen Ablauf zu gewähr- leisten • die Belastungen für Nachbarn möglichst gering zu halten • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu sichern. Für das Erreichen dieser Ziele sind viele verantwortlich, dazu gehören u.a. der/die Veranstalter, die Polizei, die Ordnungsbe- hörde Landratsamt, die örtlich zuständige Genehmigungsbehörde (d.h. die Stadt oder Gemeinde), die Verantwortlichen für Ju- gendschutz und Prävention (Adressen siehe Anhang) – und natürlich die Eltern von min- derjährigen Besuchern. Neben Programmgestaltung, Personalplanung, Technik, Verpflegung usw. ist für Sie auch Jugendschutz ein Thema. Als Veranstalter stecken Sie dabei in einem Dilemma: • Einerseits sind Sie für die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. • Andererseits wollen Sie Ihre jugendlichen Besucher nicht „vergraulen“ – und für diese gehört zum Beispiel Alkohol bei Feiern häufig dazu.