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Öffentlicher Personennahverkehr

Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

 

Die Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene und der Straße ist am 03.12.2009 in Kraft getreten und verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger einmal jährlich in einem Gesamtbericht folgende Daten zu veröffentlichen:

 

  • Zuständiger Aufgabenträger
  • Betreiber des öffentlichen Dienstes (Name des Verkehrsunternehmens)
  • Liniennummer
  • Linienweg
  • Verkehrsangebot (Takt)
  • Erbrachte Personenkilometer
  • Von den Aufgabenträgern geleistete Ausgleichzahlungen

 

Die für das Jahr 2010 zu veröffentlichen  Daten für den Landkreis Augsburg finden Sie hier auf den Internetseiten der AVV GmbH.