Wirtschaft/Verkehr
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ÖPNV Verkehr
Öffentlicher Personennahverkehr
Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Die Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Schiene und der Straße ist am 03.12.2009 in Kraft getreten und verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger einmal jährlich in einem Gesamtbericht folgende Daten zu veröffentlichen:
- Zuständiger Aufgabenträger
- Betreiber des öffentlichen Dienstes (Name des Verkehrsunternehmens)
- Liniennummer
- Linienweg
- Verkehrsangebot (Takt)
- Erbrachte Personenkilometer
- Von den Aufgabenträgern geleistete Ausgleichzahlungen
Die für das Jahr 2010 zu veröffentlichen Daten für den Landkreis Augsburg finden Sie hier auf den Internetseiten der AVV GmbH.