gez.
Georg Anzenhofer
Kreisbrandrat
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* Landratsamt Augsburg
* Sachgebiet 30
* Anzenhofer Georg
* Prinzregentenplatz 4
* D-86150 Augsburg
* Tel.: 0821/3102-2241
* Fax: 0821/3102-2514
* E-Mail: [mailto:georg.anzenhofer@lra-a.bayern.de]
* Internet: [http://www.landkreis-augsburg.de]
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Von: Uwe Peetz
[mailto:peetz@lfv-bayern.de]
Gesendet: Freitag, 30. April 2010 07:34
An: Uwe Peetz
Betreff: Erneute Untersagungsverfügungen gegen Feuerwehrstiefel
Sehr
geehrte Mitglieder des Verbandsausschusses,
sehr
geehrte Herren Kreis- und Stadtfeuerwehrverbandsvorsitzende,
sehr
geehrte Herren Kreis- und Stadtbrandräte,
sehr
geehrte Fachbereichsleiter,
die
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat am 29.04.2010 zwei
weitere Untersagungsverfügungen der Bezirksregierung Köln gegen
Feuerwehrstiefel veröffentlicht. Diese werden Ihnen nachfolgend zur Kenntnis
gebracht:
sowie
BA-0039 (bisheriger Handelsname Profi Plus), 365U (bisheriger Handelsname
Profi), BA-0011 (bisheriger Handelsname Ultra), 346 (bisheriger Handelsname Spark)
EAN-Code:
nicht bekannt
Frau
Lilia Repp, 52525 Heinsberg, Vertrieb über www.ebay.de, Mitgliedsname:
ms.-fusion
Hauptmangel:
Mehrere Sachverständigengutachten verschiedener Institute aus Deutschland und
anderen europäischen Ländern über Feuerwehrstiefel der Hanrath Schuh-GmbH
dokumentieren unterschiedlichste Mängel, wie fehlende Antistatik der Laufsohle,
mangelhafte Durchtrittsicherheit, unzureichende Zehenkappenbelastbarkeit, zu
niedriger Steilfrontabsatz, unzureichende Reißkraft der Laufsohle, mangelhafte
Rutschhemmung, mangelhaftes Brennverhalten von Reißverschluss bzw.
Schnürsenkel, fehlende Kennzeichnung und ein Fehlen der beizufügenden
Informationsschrift.
Zuständige
Behörde: Bezirksregierung Köln - GPSG, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Aktenzeichen:
55.3.8221 (UV 003/10)
EAN-Code:
nicht bekannt
Firma
Hanrath Schuh GmbH, Heinsberg
Hauptmangel:
Fehlende Antistatik der Laufsohle, mangelnde Durchtrittsicherheit,
unzureichende Zehenkappenbelastbarkeit, zu niedriger Steilfrontabsatz,
unzureichende Reißkraft der Laufsohle, mangelhafte Rutschhemmung, mangelhaftes
Brennverhalten von Reißverschluss bzw. Schnürsenkel, fehlende Kennzeichnung und
ein Fehlen der beizufügenden Informationsschrift.
Weitere
Mängel:
Hinsichtlich
der Feuerwehrstiefel des Typs Aidan, Spike, Fire Chief und Fire Elite:
Verdacht, dass sie nicht den Anforderungen der 8. GPSGV entsprechen auf Grund
bisher fehlender Unterlagen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der 8. GPSGV, insbesondere
über die EG-Qualitätssicherung gemäß Artikel 11 der Richtlinie 89/686/EWG und
die Bestätigung der Normenkonformität durch die Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen,
gefolgt von der Kennnummer der mit der Qualitätssicherung beauftragten
zugelassenen Stelle.
Hinsichtlich
der Feuerwehrstiefel des Typs Germany:
Verdacht, dass sie nicht den Anforderungen der 8. GPSGV entsprechen auf Grund
bisher fehlender Unterlagen nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der 8. GPSGV, insbesondere
über die EG-Baumusterprüfung und die EG-Qualitätssicherung gemäß Artikel 11 der
Richtlinie 89/686/EWG und die Bestätigung der Normenkonformität durch die
Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen, gefolgt von der Kennnummer der mit der
Qualitätssicherung beauftragten zugelassenen Stelle. Zudem wurde bei der
Sichtprüfung festgestellt, dass der Steilfrontabsatz deutlich weniger als 10 mm
beträgt und somit nicht den Mindestanforderungen der alten und der neuen Norm
(EN 344-2 und EN 15090) für Feuerwehrstiefel entspricht.
Zuständige
Behörde: Bezirksregierung Köln - GPSG, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Aktenzeichen:
55.3.8221-Bro (UV 004/10)
Mit
freundlichen Grüßen
Uwe
Peetz
Geschäftsführer
Syndikusanwalt
im LFV Bayern e.V.
LandesFeuerwehrVerband
Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße
42
85716
Unterschleißheim
Tel.:
089 388372-0
Fax:
089 388372-18