Fahrgastbeförderung
Der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung der Fahrgastbeförderung ist persönlich auf Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Notwendige Unterlagen:
- augenfachärztliches Zeugnis/Gutachten gem. Anlage 6 Nr. 2 zur FeV
- Zeugnis/Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gem. Anlage 5 Nr. 1 zur FeV
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Anlage 5 Nr. 2 FeV (nur bei erstmaliger Erteilung und Verlängerung ab bzw. über das 60. Lebensjahr hinaus)
- behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
- Angabe des Betriebssitzes des Unternehmens, bei dem Fahrertätigkeit ausgeübt wird
- Erste-Hilfe-Kurs (nur für Krankenkraftwagen erforderlich)
Entstehende Kosten:
- 37,50 Euro (ohne Probezeit)
- 38,30 Euro (mit Probezeit)
Zentrale Kontaktmöglichkeiten:
Telefonnummer: 0821 3102 3333
Faxnummer: 0821 3102 1810
E-Mail-Adresse: fahrerlaubnis@remove-this.LRA-a.bayern.de