Angehörige bestimmter Staaten
Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. Sie müssen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen, wenn Sie sich länger als drei Monate hier aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.
Der Antrag muss mindestens am Tag des Ablaufs von 90 Tagen, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, bei der Ausländerbehörde eingereicht werden. Im Falle der beabsichtigten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit jedoch immer rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Erwerbstätigkeit.