Unterbringung und Versorgung im Landkreis

 

Hier finden Sie alle Informationen zur Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Augsburg.


Wohnmöglichkeiten zur dauerhaften Anmietung:
Wer Wohnmöglichkeiten zur dauerhaften Anmietung für die Unterbringung von Menschen aus der Ukraine oder anderen Krisengebieten anbieten möchte, kann sich diesbezüglich per E-Mail an das Landratsamt Augsburg wenden unter gm@remove-this.LRA-a.bayern.de

 

Bitte beachten Sie: Ein privates Wohnungsangebot für Geflüchtete ist für diese erst ab einer Unterbringungsdauer von mindestens drei Monaten sinnvoll. Ziel eines solchen Wohnangebots sollte es sein, den geflüchteten Menschen eine geeignete, dauerhafte Unterkunft zu ermöglichen und sie nicht dem zusätzlichen Stress auszusetzen, sich bereits nach kurzer Zeit nach einer neuen Bleibe umsehen zu müssen. Nur so bekommen die Geflüchteten auch die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln und sich in Deutschland neu zu strukturieren. Wir bitten Sie diesbezüglich um Ihr Verständnis!

 

Kosten für die Unterkunft - Витрати на проживання

Bei einer Unterbringung bei Verwandten/Bekannten oder sonstigen Unterstützern in privaten Wohnungen besteht zusätzlich zu den monatlichen Geldleistungen für den notwendigen (persönlichen) Bedarf die Möglichkeit einer Übernahme von angemessenen Unterkunftskosten. Für eine Beantragung bzw. Prüfung der Übernahme solcher Kosten kann ein Entwurf eines entsprechenden (Miet-)Vertrags zusammen mit dem Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Beantragung von Sozialleistungen) eingereicht werden. Dieser soll die Vertragspartner namentlich benennen und Angaben über die vorgesehene Grundmiete und/oder Nebenkostenanteile sowie Heizkostenanteile enthalten. Hinsichtlich der Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten können Sie sich an den diesbezüglichen Ausführungen des Jobcenter Augsburger Land orientieren. Diese sind in den Downloads rechts verlinkt.

 

Sie haben bereits Geflüchtete aufgenommen? Viele wichtige Informationen zu den weiteren Schritten wie bspw. der Antragstellung bei der Ausländerbehörde finden Sie hier auf unserer Internetseite und in den FAQs vom Wohnprojekt Augsburg.


Initiativen zur privaten Unterbringung im Landkreis:


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