Staatsangehörigkeit
Der Fachbereich Staatangehörigkeits- und Personenstandswesen befasst sich mit allen Bereichen der deutschen Staatsangehörigkeit (Erwerb, Feststellung oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit). Als untere Standesamtsaufsicht ist der Fachbereich im Personenstandswesen Bindeglied zwischen der oberen Standesamtsaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken und den Standesämtern des Landkreises Augsburg. Zudem ist der Fachbereich 33.2 beim Landratsamt Augsburg auch für den Bereich öffentlich-rechtlicher Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz zuständig.
Im Meldewesen, Pass- und Personalausweisrecht betreut der Fachbereich 33.2 die Bürgerämter bei den Kommunen des Landkreises bei der Klärung und Lösung grundsätzlicher und schwieriger Rechtsfragen und ist Bindeglied zwischen der Regierung von Schwaben und den Bürgerämtern des Landkreises Augsburg. Außerdem ist der Fachbereich 33.2 für die Erteilung von Bußgeldbescheiden bei Ordnungswidrigkeiten im Melderecht und Personalausweisrecht für den Landkreis Augsburg zuständig.