Jugendarbeit an Schulen
Jugendarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage des § 11 SGB VIII, für die nach Art. 30 AGSG vorrangig die Gemeinde zuständig ist. Die Gesamtverantwortung trägt der Landkreis Augsburg. Er unterstützt die Kommunen und fördert Angebote der Jugendarbeit an Schulen auch finanziell.
Ein Schwerpunkt im Aufgabenspektrum der Jugendarbeit ist die schulbezogene Jugendarbeit nach § 11 Abs. 3 SGB VIII mit einem eigenständigen Angebot und Bildungsauftrag. Sie umfasst vielfältige Bildungs- und Freizeitangebote für junge Menschen, die Raum zur individuellen Entfaltung eröffnen, Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Übernahme von Verantwortung bieten.
Jugendarbeit an Schulen richtet sich mit ihrem Förder- und Bildungsangebot grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler und zeichnet sich durch die Förderung der Partizipation und die Anregung zu sozialem Engagement aus. Die Teilnahme an den Angeboten der Jugendarbeit ist grundsätzlich freiwillig.
Die Dienst- und Fachaufsicht der Jugendarbeit an den Grundschulen, Mittelschulen, Förderzentren sowie der FOS/BOS liegt in der Hand eines freien Trägers der Jugendhilfe. Sie ist mit sozialpädagogisch qualifiziertem Personal ausgestattet.