Jugendsozialarbeit an Schulen
Jugendsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage des § 13 SGB VIII. Die Gesamtverantwortung der Ausgestaltung trägt der Landkreis Augsburg. Jugendsozialarbeit an Schulen ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.
Die Fachkräfte der Jugendsozialarbeit unterstützen junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie bieten insbesondere Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern Beratung und Unterstützung bei Problemen, Erziehungsfragen und Krisen an.
Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sind im Rahmen der Jugendhilfe tätig und der Verschwiegenheit verpflichtet.
Auch unter (temporär) herausfordernden Bedingungen sollen dadurch die Chancen junger Menschen auf eine eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden.
Ziel ist es, Angebote zu schaffen, welche die schulische und soziale Integration sowie die berufliche Ausbildung fördern.
Das Angebot der Jugendsozialarbeit wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.