Erzieherischer Jugendschutz
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert in § 14 Sozialgesetzbuch VIII.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen fördern. Er stellt Angebote und Maßnahmen zur Verfügung, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen,
- sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen,
- kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie
- Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bezeichnet somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes.
Zielgruppen sind unter anderem Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren (Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Ehrenamtliche).
Unsere Angebote:
Das Amt für Jugend und Familie — Jugend und Bildung informiert und berät zu Fragen des Jugendschutzes.
Wir vermitteln Präventionsangebote beispielsweise zu folgenden Themen:
- Gesundheitserziehung
- Sucht und Suchtprävention
- Medienpädagogik und Jugendmedienschutz
- Sexualpädagogik
- Gewalt und Jugenddelinquenz