Landkreis Augsburg (Druckansicht)

Erzieherischer Jugendschutz

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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert in § 14 Sozialgesetzbuch VIII.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll die Lebenskompetenz von jungen Menschen fördern. Er stellt Angebote und Maßnahmen zur Verfügung, die Kinder und Jugendliche dazu befähigen sollen,

  • sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen,
  • kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie
  • Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz bezeichnet somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes.

Zielgruppen sind unter anderem Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Multiplikatoren (Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Ehrenamtliche).

Unsere Angebote:

Das Amt für Jugend und Familie — Jugend und Bildung informiert und berät zu Fragen des Jugendschutzes.

Wir vermitteln Präventionsangebote beispielsweise zu folgenden Themen:

  • Gesundheitserziehung
  • Sucht und Suchtprävention
  • Medienpädagogik und Jugendmedienschutz
  • Sexualpädagogik
  • Gewalt und Jugenddelinquenz

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