Gestattung von Veranstaltungen
Seit einer Änderung des Gaststättenrechts müssen vor der Gestattung von Veranstaltungen Jugendamt und Polizei beteiligt werden.
Zur Vorgehensweise:
- Sobald Sie eine Veranstaltung planen, die nach § 12 Gaststättengesetz gestattungspflichtig ist, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stadt bzw. Gemeinde stellen.
- Formblätter und den Fragebogen zur jugendschutzrechtlichen Beurteilung erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Gemeinde.
- Achten Sie bitte darauf, den Antrag rechtzeitig einzureichen.
Downloads
Gestattungen von Veranstaltungen
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Ansprechperson
Anja Mayr