Gestattung von Veranstaltungen
Seit einer Änderung des Gaststättenrechts müssen vor der Gestattung von Veranstaltungen Jugendamt und Polizei beteiligt werden.
Zur Vorgehensweise:
- Sobald Sie eine Veranstaltung planen, die nach § 12 Gaststättengesetz gestattungspflichtig ist, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stadt bzw. Gemeinde stellen.
- Formblätter und den Fragebogen zur jugendschutzrechtlichen Beurteilung erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Gemeinde.
- Achten Sie bitte darauf, den Antrag rechtzeitig einzureichen (in der Regel vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung).