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Gestattung von Veranstaltungen

Seit einer Änderung des Gaststättenrechts müssen vor der Gestattung von Veranstaltungen Jugendamt und Polizei beteiligt werden.

Zur Vorgehensweise:

  • Sobald Sie eine Veranstaltung planen, die nach § 12 Gaststättengesetz gestattungspflichtig ist, müssen Sie einen Antrag bei der für Sie zuständigen Stadt bzw. Gemeinde stellen.
  • Formblätter und den Fragebogen zur jugendschutzrechtlichen Beurteilung erhalten Sie ebenfalls bei Ihrer Gemeinde.
  • Achten Sie bitte darauf, den Antrag rechtzeitig einzureichen.

 

 

Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Anja Mayr
Telefon:
0821 3102 2493
Fax:
0821 3102 1493
E-Mail: