Jugendschöffenwahl 2023

In seiner Sitzung am 27. März 2023 hat der Jugendhilfeausschuss darüber beschlossen, welche Bewerberinnen und Bewerber dem Amtsgericht Augsburg für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorgeschlagen werden. Über die Entscheidung werden alle Bewerberinnen und Bewerber per Post informiert. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden von einem unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Das Landratsamt Augsburg ist hier nicht mehr eingebunden und wird über den Ausgang der Wahl auch nicht informiert. Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember 2023 keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Ludwig
Elsner
(0821) 3102-2374 (0821) 3102-1374 V 3.07

Jugendschöffenwahl 2023