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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Individualbegleitung

Die Mitarbeiter des Fachdienst Individualbegleitung unterstützen seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung gem. §35a (1) SGB VIII bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige die aufgrund dieser Behinderung im schulischen Kontext im Leistungs- oder sozial-emotionalen Bereich in der Teilhabe beeinträchtigt oder von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind.
Durch das Einsetzen einer Individualbegleitung, soll die Teilhabe am schulischen Bildungsangebot in allen Schulformen ermöglicht werden.
Eine Individualbegleitung, auch Schulbegleitung oder Integrationshelfer genannt, ist eine Person, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit bei einem Schüler ist, um dessen spezifischen Förderbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe zu gewährleisten. Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung bestimmen sich nach den jeweiligen persönlichen Erfordernissen des Schülers, um die Schulbildung, bzw. den Schulbesuch zu ermöglichen. 

Zu den möglichen Aufgaben der Schulbegleitung gehören:

  • Unterstützung im Unterricht: Hilfe bei schulischen Aufgaben und Aktivitäten.
  • Soziale Integration: Förderung der sozialen Interaktion mit Mitschülern.
  • Persönliche Assistenz: Unterstützung bei persönlichen Bedürfnissen, wie z.B. Mobilität oder Kommunikation.
  • Förderung der Selbständigkeit: Ermutigung und Unterstützung, um die Selbständigkeit der Schüler zu erhöhen
     

Neuanfragen bitten wir Sie ausschließlich zu richten an:
[email protected]
Telefon: 0821 3102 3924

Die Sozialpädagoginnen des Fachdienstes arbeiten nach regionaler Zuständigkeit für die Schulen: