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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

Alle Informationen

Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (UMA)

Der Fachdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) bietet umfassende Unterstützung für Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen nach Deutschland geflüchtet sind.
Sie haben internationalen Konventionen zufolge (z.B. UN-Kinderrechtskonvention, Haager Minderjährigen Schutzabkommen) sowie nach europäischen und nationalen Vorgaben einen besonderen Schutz. Die Kinder und Jugendlichen werden von Anfang an durch das zuständige Jugendamt betreut. Dieses nimmt die unbegleiteten Minderjährigen nach der Vorgabe des SGB VIII in Obhut und kümmert sich um Aufnahme, Unterkunft, Versorgung und Betreuung.

Zu den Aufgaben des Fachdienstes zählen im Wesentlichen:

  • Vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII
  • Inobhutnahme/Akutversorgung gem. § 42 SGB VIII
  • Einleitung eines Clearingverfahrens zur Feststellung des individuellen Jugendhilfebedarfs
  • Beantragung von Vormundschaften beim zuständigen Familiengericht
  • Unterbringung und Betreuung der UMA in Pflegestellen/Wohngruppen, sonstigen stat. Formen der Jugendhilfe oder Gastfamilien
  • Vorbereitung/Hilfeplanung und Begleitung von Erziehungshilfen nach dem SGB VIII
  • Feststellung des Bedarfs an Betreuungskapazitäten für UMA im ambulanten und stationären Bereich
  • Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe, den Flüchtlingsorganisationen, den Ausländerbehörden und weiteren relevanten Institutionen

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den jungen Flüchtlingen ein stabiles Umfeld zu bieten und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern.

Ansprechpersonen:

Der Landkreis Augsburg betreibt darüber hinaus als Träger seit 1. Oktober 2022 Einrichtungen des Jugendwohnen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) gemäß § 45 SGB VIII.
Das Angebot umfasst mehrere Wohngruppen mit Plätzen in verschiedenen Wohnungen und Einzelwohnen mit ambulanter Betreuung junger unbegleitete minderjährige Ausländer aller Kulturen.
Es können Jugendliche ab 16 Jahren aufgenommen werden, deren Familie ausgefallen ist, bei denen Flucht bedingte Entwicklungsdefizite und Traumatisierungen vorliegen und die ggf. in ihrer altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung dadurch beeinträchtigt sind und sich im Status des unbegleiteten minderjährigen Ausländers befinden. 

Ansprechperson: