Beistandschaft
Vaterschaft feststellen & Unterhalt für das Kind geltend machen
Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Mutter wird dabei ein persönliches Gespräch angeboten. Wenn sie es wünscht, kann das Gespräch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden.
Wozu brauche ich eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft hilft Ihnen, wenn
- der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen will,
- Sie wissen möchten, wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht, oder
- der andere Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind nicht oder nicht regelmäßig bezahlt.
Was genau macht der Beistand?
Die Beistandschaft umfasst die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Festsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge wird von der Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Erkennt der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nicht freiwillig an, leitet der Beistand ein Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft ein und vertritt Ihr Kind in diesem.
Darüber hinaus berechnet der Beistand die Höhe des Unterhaltanspruches Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil und erwirkt zur Sicherstellung dieses Anspruches einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtungen nicht erfüllen, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Wer kann eine Beistandschaft beantragen?
- Jeder allein sorgeberechtigte Elternteil
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge, derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt
Wann endet die Beistandschaft?
- auf schriftlichen Antrag
- wenn das Kind ins Ausland umzieht
- wenn das Kind rechtskräftig adoptiert wird
- wenn die Eltern bei gemeinsamer Sorge zusammen ziehen
- spätestens jedoch wenn das Kind volljährig wird
Amtsbeistandschaften und Volljährigenberatungen; Zuständigkeit nach Nachnamen des Kindes:
Buchstaben Aa — Bd
Buchstaben Be — Dh
Buchstaben Di — Grd
Buchstaben Gre — Hek
Buchstaben Hel — Jz
Buchstaben Ka — Krd
Buchstaben Kre — Lz
Buchstaben Ma — Pd
Buchstaben Pe — Schm
Buchstaben Schn — Sz
Buchstaben Ta — Zz
Martina Urban
Elisabeth Engelhart
Alexandra Schnurrer-Geh
Doris Marb
Yvonne Brandl
Birgit Fink
Tanja Stade
Stefan Genßler
Veronika Berger
Sonja Gläser-Kirmse
Gabriele Holland
Info
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen.
Ansprechperson
Beistandschaft
86150 Augsburg
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Do. 14:00 - 17:30