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Beistandschaft

Vaterschaft feststellen & Unterhalt für das Kind geltend machen

Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Mutter wird dabei ein persönliches Gespräch angeboten. Wenn sie es wünscht, kann das Gespräch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden.
 

Wozu brauche ich eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft hilft Ihnen, wenn

  • der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen will,
  • Sie wissen möchten, wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht, oder
  • der andere Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind nicht oder nicht regelmäßig bezahlt.


Was genau macht der Beistand?

Die Beistandschaft umfasst die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Festsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge wird von der Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Erkennt der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nicht freiwillig an, leitet der Beistand ein Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft ein und vertritt Ihr Kind in diesem.

Darüber hinaus berechnet der Beistand die Höhe des Unterhaltanspruches Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil und erwirkt zur Sicherstellung dieses Anspruches einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtungen nicht erfüllen, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.


Wer kann eine Beistandschaft beantragen?

  • Jeder allein sorgeberechtigte Elternteil
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge, derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt


Wann endet die Beistandschaft?

  • auf schriftlichen Antrag
  • wenn das Kind ins Ausland umzieht
  • wenn das Kind rechtskräftig adoptiert wird
  • wenn die Eltern bei gemeinsamer Sorge zusammen ziehen
  • spätestens jedoch wenn das Kind volljährig wird


Amtsbeistandschaften und Volljährigenberatungen; Zuständigkeit nach Nachnamen des Kindes:

Buchstaben Aa – BernMartina Urban
Buchstaben Bero – DiElisabeth Engelhart
Buchstaben Dj – GtAlexandra Schnurrer
Buchstaben Gu – HoeDors Marb
Buchstaben Hof – KlnYvonne Brandl
Buchstaben Klo – KumBirgit Fink
Buchstaben Kun – MasTanja Stade
Buchstaben Mat – RedStefan Genßler
Buchstaben Ree – RehTanja Stade
Buchstaben Rei – RenGabriele Holland
Buchstaben Reo – RicBirgit Fink
Buchstaben Rid – RoiAlexandra Schnurrer
Buchstaben Roj – RozDoris Marb
Buchstaben Rp – RuYvonne Brandl
Buchstaben Rv – SbElisabeth Engelhart
Buchstaben Sc – SchamMartina Urban
Buchstaben Schan – SzHelmuth Justin
Buchstaben Ta - ZzGabriele Holland

Info

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen.

Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Martina Urban
Teamleiterin
Telefon:
0821 3102 2481
Fax:
0821 3102 1481
E-Mail:
Yvonne Brandl
Telefon:
0821 3102 2568
Fax:
0821 3102 1568
E-Mail:
Elisabeth Engelhart
Telefon:
0821 3102 2483
Fax:
0821 3102 1483
E-Mail:
Birgit Fink
Telefon:
0821 3102 2492
Fax:
0821 3102 1492
E-Mail:
Stefan Genßler
Telefon:
0821 3102 2575
Fax:
0821 3102 1575
E-Mail:
Gabriele Holland
Telefon:
0821 3102 2513
Fax:
0821 3102 1513
E-Mail:
Helmuth Justin
Telefon:
0821 3102 2624
Fax:
0821 3102 1624
E-Mail:
Doris Marb
Telefon:
0821 3102 2307
Fax:
0821 3102 1307
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Alexandra Schnurrer
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Fax:
0821 3102 1490
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Tanja Stade
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