Beistandschaft
Vaterschaft feststellen & Unterhalt für das Kind geltend machen
Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Mutter wird dabei ein persönliches Gespräch angeboten. Wenn sie es wünscht, kann das Gespräch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden.
Wozu brauche ich eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft hilft Ihnen, wenn
- der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen will,
- Sie wissen möchten, wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht, oder
- der andere Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind nicht oder nicht regelmäßig bezahlt.
Was genau macht der Beistand?
Die Beistandschaft umfasst die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Festsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge wird von der Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Erkennt der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nicht freiwillig an, leitet der Beistand ein Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft ein und vertritt Ihr Kind in diesem.
Darüber hinaus berechnet der Beistand die Höhe des Unterhaltanspruches Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil und erwirkt zur Sicherstellung dieses Anspruches einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtungen nicht erfüllen, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Wer kann eine Beistandschaft beantragen?
- Jeder allein sorgeberechtigte Elternteil
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge, derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt
Wann endet die Beistandschaft?
- auf schriftlichen Antrag
- wenn das Kind ins Ausland umzieht
- wenn das Kind rechtskräftig adoptiert wird
- wenn die Eltern bei gemeinsamer Sorge zusammen ziehen
- spätestens jedoch wenn das Kind volljährig wird
Amtsbeistandschaften und Volljährigenberatungen; Zuständigkeit nach Nachnamen des Kindes:
Buchstaben Aa – Bern | Martina Urban |
Buchstaben Bero – Di | Elisabeth Engelhart |
Buchstaben Dj – Gt | Alexandra Schnurrer |
Buchstaben Gu – Hoe | Dors Marb |
Buchstaben Hof – Kln | Yvonne Brandl |
Buchstaben Klo – Kum | Birgit Fink |
Buchstaben Kun – Mas | Tanja Stade |
Buchstaben Mat – Red | Stefan Genßler |
Buchstaben Ree – Reh | Tanja Stade |
Buchstaben Rei – Ren | Gabriele Holland |
Buchstaben Reo – Ric | Birgit Fink |
Buchstaben Rid – Roi | Alexandra Schnurrer |
Buchstaben Roj – Roz | Doris Marb |
Buchstaben Rp – Ru | Yvonne Brandl |
Buchstaben Rv – Sb | Elisabeth Engelhart |
Buchstaben Sc – Scham | Martina Urban |
Buchstaben Schan – Sz | Helmuth Justin |
Buchstaben Ta - Zz | Gabriele Holland |
Info
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen.
Links
Beistandschaft
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Ansprechperson
Teamleiterin