Unterhaltsvorschuss

Das Unterhaltsvorschussgesetz will in einer Teilfamilie lebende Kinder und ihren alleinerziehenden Müttern bzw. Vätern unterstützen und die Benachteiligung von Teilfamilien, die häufig sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien, wenigstens teilweise finanziell ausgleichen.


Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat grundsätzlich jedes Kind, welches

1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

2. bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und

3. nicht oder nicht regelmäßig

a) Unterhalt vom anderen Elternteil, oder

b) wenn dieser oder ein Stiefelelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der Höhe des Unterhaltsvorschusses erhält.


Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn

1. das Kind keine Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder

2. der alleinerziehende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.


Der Unterhaltsvorschuss kann nur auf Antrag gezahlt werden.

Bei Eltern im Netz finden Sie weitergehende Informationen.

 

Zuständigkeiten:

Buchstaben A – Bo

Buchstaben Bp – En

Buchstaben Eo – Gi

Buchstaben Gj – Hep

Buchstaben Heq – Kz

Buchstaben La – Lz

Buchstaben Ma – Pz

Buchstaben Qa – Sa

Buchstaben Sb – Std

Buchstaben Ste – Zz

Chiara Kodmeir

Alexandra Lacher

Susanne Göbel

Bettina Wiedenmann

Ivana Zeba

Chiara Kodmeir

Laura Enderle

Susanne Göbel

Daniela Dervodeli

Thomas Reichert

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax Raum E-Mail
Daniel
Müller
Teamleiter
(0821) 3102-2623 (0821) 3102-1623 V 004
Daniela
Dervodeli
(0821) 3102-2871 (0821) 3102-1871 V 204
Laura
Enderle
(0821) 3102-2176 (0821) 3102-1176 V 2.02
Susanne
Göbel
(0821) 3102-2312 (0821) 3102-1312 V 2.03
Chiara
Kodmeir
(0821) 3102-2115 (0821) 3102-1115 V 204
Alexandra
Lacher
(0821) 3102-2630 (0821) 3102-1630 V 203
Thomas
Reichert
(0821) 3102-2317 (0821) 3102-1317 V 201
Bettina
Wiedenmann
(0821) 3102-2791 (0821) 3102-1791 V 201
Ivana
Zeba
(0821) 3102-2465 (0821) 3102-1465 V 202

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