Amt für Jugend und Familie zieht um
Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.
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Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag geschlossen
Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen
Alle InformationenUnterhaltsvorschuss
Das Unterhaltsvorschussgesetz will in einer Teilfamilie lebende Kinder und ihren alleinerziehenden Müttern bzw. Vätern unterstützen und die Benachteiligung von Teilfamilien, die häufig sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien, wenigstens teilweise finanziell ausgleichen.
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat grundsätzlich jedes Kind, welches
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt vom anderen Elternteil, oder
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der Höhe des Unterhaltsvorschusses erhält.
Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn
1. das Kind keine Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
2. der alleinerziehende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.
Der Unterhaltsvorschuss kann nur auf Antrag gezahlt werden.
Bei Eltern im Netz finden Sie weitergehende Informationen.
| Buchstaben Aa - Bor | Chiara Kodmeir |
| Buchstaben Bos - Fa | Alexandra Lacher |
| Buchstaben Fb - Gr | Susanne Göbel |
| Buchstaben Gs - Güne | Angela Weiß |
| Buchstaben Günf - Hal | Chiara Kodmeir |
| Buchstaben Ham - Hartl | Susanne Göbel |
| Buchstaben Hartm - Has | Alexandra Lacher |
| Buchstaben Hat - Haz | Daniela Dervodeli |
| Buchstaben Hb - Kap | Daniel Müller |
| Buchstaben Kaq - Kz | Anja Hermann |
| Buchstaben Ma - PE | Angela Weiß |
| Buchstaben Pf - Sah | Susanne Göbel |
| Buchstaben Sai - Sten | Daniela Dervodeli |
| Buchstaben Steao - Sz | Chiara Kodmeir |
| Buchstaben Ta - Tra | Alexandra Lacher |
| Buchstaben Trb - Vi | Susanne Göbel |
| Buchstaben Vj - We | Daniel Müller |
| Buchstaben Wf - Wo | Anja Hermann |
Ansprechperson
Teamleiter