Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Ab Montag, 23. Februar 2026, steht im Landratsamt Augsburg ein großer Umzug in neu angemietete Räumlichkeiten an. Das Amt für Jugend und Familie zieht von der Volkhartstraße 4–6 in eine neue Außenstelle in der Hübnerstraße 3, 86150 Augsburg. Der Umzug findet in der Zeit von Montag, 23. Februar, bis Donnerstag, 30. April 2026, statt. Während der gesamten Umzugsdauer kann es vereinzelt zu Einschränkungen in der Erreichbarkeit kommen.

Alle Informationen

Das Landratsamt Augsburg bleibt am Faschingsdienstag, 17. Februar 2026, geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen

Alle Informationen

Unterhaltsvorschuss

Das Unterhaltsvorschussgesetz will in einer Teilfamilie lebende Kinder und ihren alleinerziehenden Müttern bzw. Vätern unterstützen und die Benachteiligung von Teilfamilien, die häufig sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien, wenigstens teilweise finanziell ausgleichen.


Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat grundsätzlich jedes Kind, welches

1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

2. bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und

3. nicht oder nicht regelmäßig

a) Unterhalt vom anderen Elternteil, oder

b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der Höhe des Unterhaltsvorschusses erhält.


Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, wenn

1. das Kind keine Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bezieht oder durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder

2. der alleinerziehende Elternteil über Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro verfügt.


Der Unterhaltsvorschuss kann nur auf Antrag gezahlt werden.

Bei Eltern im Netz finden Sie weitergehende Informationen.

 

Buchstaben Aa - Bor Chiara Kodmeir
Buchstaben Bos - Fa Alexandra Lacher
Buchstaben Fb - Gr Susanne Göbel
Buchstaben Gs - Güne Angela Weiß
Buchstaben Günf - Hal Chiara Kodmeir
Buchstaben Ham - Hartl Susanne Göbel
Buchstaben Hartm - Has Alexandra Lacher
Buchstaben Hat - Haz Daniela Dervodeli
Buchstaben Hb - Kap Daniel Müller
Buchstaben Kaq - Kz Anja Hermann
Buchstaben Ma - PE Angela Weiß
Buchstaben Pf - Sah Susanne Göbel
Buchstaben Sai - Sten Daniela Dervodeli
Buchstaben Steao - Sz Chiara Kodmeir
Buchstaben Ta - Tra Alexandra Lacher
Buchstaben Trb - Vi Susanne Göbel
Buchstaben Vj - We Daniel Müller
Buchstaben Wf - Wo Anja Hermann
Daniel Müller
Teamleiter
Telefon:
0821 3102 2623
Fax:
0821 3102 1623
E-Mail:
Daniela Dervodeli
Telefon:
0821 3102 2871
Fax:
0821 3102 1871
E-Mail:
Susanne Göbel
Telefon:
0821 3102 2312
Fax:
0821 3102 1312
E-Mail:
Anja Hermann
Telefon:
0821 3102 2371
Fax:
E-Mail:
Chiara Kodmeir
Telefon:
0821 3102 2115
Fax:
0821 3102 1115
E-Mail:
Alexandra Lacher
Telefon:
0821 3102 2630
Fax:
0821 3102 1630
E-Mail:
Angela Weiß
Telefon:
0821 3102 2176
Fax:
0821 3102 1176
E-Mail: