Landkreis Augsburg (Druckansicht)

Vormund-, Pfleg- und Beistandschaft

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Vaterschaft feststellen & Unterhalt für das Kind geltend machen

Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt hierüber vom Standesamt informiert. Es bietet daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Der Mutter wird dabei ein persönliches Gespräch angeboten. Wenn sie es wünscht, kann das Gespräch in ihrer persönlichen Umgebung stattfinden.
 

Wozu brauche ich eine Beistandschaft?

Die Beistandschaft hilft Ihnen, wenn

  • der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennen will,
  • Sie wissen möchten, wie viel Unterhalt Ihrem Kind zusteht, oder
  • der andere Elternteil den Unterhalt für Ihr Kind nicht oder nicht regelmäßig bezahlt.


Was genau macht der Beistand?

Die Beistandschaft umfasst die Vaterschaftsfeststellung und/oder die Festsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge wird von der Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Erkennt der mutmaßliche Vater die Vaterschaft nicht freiwillig an, leitet der Beistand ein Gerichtsverfahren zur Feststellung der Vaterschaft ein und vertritt Ihr Kind in diesem.

Darüber hinaus berechnet der Beistand die Höhe des Unterhaltanspruches Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil und erwirkt zur Sicherstellung dieses Anspruches einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtungen nicht erfüllen, können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.


Wer kann eine Beistandschaft beantragen?

  • Jeder allein sorgeberechtigte Elternteil
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge, derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt


Wann endet die Beistandschaft?

  • auf schriftlichen Antrag
  • wenn das Kind ins Ausland umzieht
  • wenn das Kind rechtskräftig adoptiert wird
  • wenn die Eltern bei gemeinsamer Sorge zusammen ziehen
  • spätestens jedoch wenn das Kind volljährig wird


Amtsbeistandschaften und Volljährigenberatungen; Zuständigkeit nach Nachnamen des Kindes:

Buchstaben A — Ben

Buchstaben Beo — Bz

Buchstaben Ca — Dz

Buchstaben Ea — Gn

Buchstaben Go — Gz

Buchstaben Ha — Hek

Buchstaben Hel — Kh

Buchstaben Ki — Md

Buchstaben Me — Pd

Buchstaben Pe — Schn

Buchstaben Scho — Sz

Buchstaben Ta — Zz

Martina Urban

Elisabeth Engelhart

Doris Marb

Alexandra Schnurrer-Geh

Tanja Stade

Birgit Fink

Yvonne Brandl

Chiara Kodmeir

Stefan Genßler

Veronika Dallinger

Sonja Gläser-Kirmse

Gabriele Holland


Zuständigkeiten bei Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften:

  • Elisabeth Engelhart
  • Doris Marb
  • Tanja Stade
  • Martina Urban

Info

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle können Sie hier einsehen.

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