Vormund- und Pflegschaft

Solange ein Kind noch nicht 18 Jahre alt ist, muss es jemanden geben, der die Verantwortung für das Kind übernimmt und dafür sorgt, dass es ihm gut geht. Diese Aufgaben können oder wollen die Eltern manchmal nicht übernehmen. In einem solchen Fall wird von einem Gericht ersatzweise ein anderer Erwachsener damit beauftragt, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Diese Person nennt man Vormund. Der Vormund ist der rechtliche Vertreter anstelle der Eltern und soll für das Wohlergehen des Kindes sorgen. Er verwaltet zum Beispiel das Geld oder sorgt dafür, dass das Kind in einem geeigneten Heim oder bei einer Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohnung untergebracht wird. Wenn den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen wurde, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung zu beantragen oder darüber zu bestimmen wo das Kind lebt, spricht man auch vom Ergänzungspfleger oder kurz, dem Pfleger. Er ist nur in bestimmten Angelegenheiten der rechtliche Vertreter des Kindes.

Ansprechperson

Vorname Name Telefon Fax E-Mail
Carolin
Miller
(0821) 3102-2151 (0821) 3102-1151
Gabriele
Wiedemann
(0821) 3102-2279 (0821) 3102-1279

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