Heilberufe an- und abmelden nach Art. 12 GDVG
Zur unverzüglichen Meldung beim Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig/freiberuflich im Landkreis Augsburg ausüben (Art. 12, Abs. 3 Gesundheits- und Verbraucherschutzgesetz GDVG).
Dies gilt für:
- Desinfektoren
- Diätassistenten
- Ergotherapeuten
- Hebammen/Entbindungspfleger
- Heilpraktiker
- Heilpraktiker mit eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis (Psychotherapie/Physiotherapie/Podologie)
- Logopäden
- Masseure/ Medizinische Bademeister
- Orthoptisten
- Physiotherapeuten
- Podologen
- Rettungsassistenten
Erforderliche Unterlagen:
- Jeweiliger Meldebogen für die Anmeldung gesetzlich geregelter Heilberufe (siehe Download)
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie)
- Eine Bescheinigung über das Vorliegen eine angemessene Haftpflichtversicherung
Jegliche Änderungen der Personenbezogenen Daten, Praxisverlegung etc. sowie Beendigung der Tätigkeit müssen dem Staatlichen Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich gemeldet werden.
Formulare:
- Meldebogen für gesetzlich geregelte nichtärztliche Heilberufe (siehe Download)
- Meldebogen für Heilpraktiker (siehe Download)
- Meldebogen für Podologen (siehe Download)
- Änderungsmitteilung für selbständige/freiberufliche nichtärztliche Heilberufe (siehe Download)
- „Merkblatt Anmeldung nichtärztlicher Heilberufe“ (siehe Download)
Kosten:
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Bestätigung für die Krankenkassen: 15 Euro
Kontakt:
Landratsamt Augsburg
Staatliches Gesundheitsamt (Fachbereich 42)
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Telefon: 0821 3102 2118
Fax: 0821 3102 1101