Ambulante pflegerische Tätigkeiten nach Art. 18 GDVG anmelden
Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat dies unverzüglich beim Gesundheitsamt anzuzeigen.
(Art. 18 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz GDVG)
Erforderliche Unterlagen:
- Meldebogen für krankenpflegerische Tätigkeiten in ambulanten Pflegediensten (siehe Download)
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Heilberufsbezeichnung (Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie)
Für Personen, die nicht über die Erlaubnis zum Führen einer Heilberufsbezeichnung verfügen:
- Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie)
- Ärztliches Zeugnis, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet ist (nicht älter als 3 Monate, Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie)
Wer im Rahmen eines ambulanten Pflegedienstes Pflegekräfte beschäftigt, hat dies ebenfalls unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Erforderliche Angaben und Unterlagen
- Name, Anschrift und berufliche Ausbildung für jede Pflegekraft
- Die leitende Pflegekraft ist zu benennen
Für jede Pflegekraft müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Meldebogen für krankenpflegerische Tätigkeiten in ambulanten Pflegediensten (siehe Download)
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen der Heilberufsbezeichnung (Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie)
Für Personen, die nicht über die Erlaubnis zum Führen einer Heilberufsbezeichnung verfügen:
- Beschreibung des beruflichen Werdegangs
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate, Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie)
- Ärztliches Zeugnis, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes unfähig oder ungeeignet ist (nicht älter als 3 Monate, Vorlage im Original oder als beglaubigte Kopie)
Jegliche Änderung personenbezogener Daten, Tätigkeit sowie Beendigung einer anzeigepflichtigen krankenpflegerischen Tätigkeit muss dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich gemeldet werden.
Formulare:
- Meldebogen für krankenpflegerische Tätigkeiten in ambulanten Pflegediensten (siehe Download)
- Änderungsmitteilung für krankenpflegerische Tätigkeit (siehe Download)
- Merkblatt Anmeldung ambulante krankenpflegerische Tätigkeit in ambulanten Pflegediensten (siehe Download)
Kosten:
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Bestätigung für die Krankenkassen: 15 Euro
Kontakt:
Landratsamt Augsburg
Staatliches Gesundheitsamt (Fachbereich 42)
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
Telefon: 0821 3102 2118
Fax: 0821 3102 1101