Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung, die vorsieht, dass alle Kinder in Bayern ein Jahr vor Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe untersucht werden. Damit sollen gesundheitliche und entwicklungsbezogene Einschränkungen eines Kindes, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, frühzeitig erkannt und ggf. notwendige Behandlungen oder individuelle Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Dies ist speziell für Kinder, die nicht bzw. nur unregelmäßig an Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben, von großer Bedeutung. Die Schuleingangsuntersuchung gliedert sich in ein von einer sozialmedizinischen Assistentin in der Regel in den Kindergärten durchgeführtes Schuleingangsscreening für alle Kinder und in eine von der Schulärztin in Einzelfällen durchgeführte schulärztliche Untersuchung.
Bei der Untersuchung im Kindergarten werden erfasst: gesundheitliche Vorgeschichte, Gewicht und Körpergröße, Hör- und Sehfähigkeit, sprachliche und motorische Entwicklung, Wahrnehmung, Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen und Impfstatus.
Die schulärztliche Untersuchung wird durchgeführt
- bei fehlendem Nachweis über die durchgeführte Früherkennungsuntersuchung U9.
- wenn sich beim Schuleingangsscreening oder bei der U9 Besonderheiten ergeben haben sowie auf Wunsch der Eltern.
Die Untersuchung ist kostenfrei.
Notwendige Unterlagen
- Gelbes Untersuchungsheft
- Impfbuch
- Anamnesebogen
Wegen Corona: Rund die Hälfte aller Schulanfänger wird ohne Schuleingangsuntersuchung eingeschult
Gesundheitsamt bittet Einschulungsteams um Mithilfe
Aufgrund der Corona-Pandemie können vor dem Start des kommenden Schuljahrs im September nicht mehr alle werdenden Erstklässler im Landkreis Augsburg der medizinischen Schuleingangsuntersuchung (SEU) unterzogen werden. Im noch laufenden Untersuchungszeitraum wurden bisher 1356 von 2685 schulpflichtigen Kindern untersucht. Aus Zeitgründen wird es nicht möglich sein, die noch ausstehenden Untersuchungen vor dem Beginn des kommenden Schuljahrs vorzunehmen. Die SEU umfasst neben einem Seh- und Hörtest auch ein sogenanntes Sprach- und Motorikscreening und die Überprüfung des vollständigen Impfschutzes.
Die Fachkräfte der Sozialmedizin – ehemals unter der Bezeichnung Sozialmedizinische Assistentinnen bekannt – mussten ab Mitte März die SEU aussetzen, da die Corona-Pandemie ihre Mitarbeit forderte. Seit dem Rückgang der Neuinfektionen können sich inzwischen wieder einige Fachkräfte ihren Aufgaben aus dem schulärztlichen Dienst widmen. Über den zeitlichen Verzug hinsichtlich der SEU hat das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg nun die Schulen per Schreiben informiert.
Um dem Masernschutzgesetz zu genügen, wird der vollständige Impfschutz gegen Masern von den Schulen überprüft. Eltern wird zudem empfohlen, sich bei Kinderärzten und den Krankenkassen über zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10 mit 7-8 Jahren und U11 mit 9-10 Jahren) für ihr Kind zu informieren. Die sonst verpflichtende Schuleingangsuntersuchung findet in diesem Jahr aufgrund der besonderen Umstände auf freiwilliger Basis statt.
SEU für wenige Kinder noch im Landratsamt möglich
Für einen kleinen Teil der bisher noch nicht untersuchten Kinder bietet das Gesundheitsamt die SEU in diesem Jahr im Landratsamt an. Wegen der begrenzten Kapazitäten ist das jedoch nicht für alle noch ausstehenden Kinder, sondern nur in begründeten Einzelfällen – beispielsweise im Falle vorbekannter medizinischer Probleme – möglich. Eine Terminvereinbarung hierzu wird ab dem 17. August direkt beim schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamts unter der Telefonnummer 0821/3102-2123 zu den üblichen Dienstzeiten möglich sein. Das Gesundheitsamt weist zudem darauf hin, dass die diese nur dann erfolgen kann, wenn sich die Lage der Corona-Pandemie nicht kurzfristig wieder erheblich verschärfen sollte.