Anmeldung zur weihnachtlichen Festsitzung am 16. Dezember 2019
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich nach der Einreise unverzüglich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden und einen negativen Corona-Test nachweisen. Weitere Informationen unter "Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer".