Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Der Ordnungsrechtliche Jugendschutz ist für den Vollzug der Jugendschutzgesetze zuständig. Er richtet sich primär an Erwachsene, Gewerbetreibende und an Institutionen.
Aufgabe des Ordnungsrechtlichen Jugendschutzes ist in erster Linie die Ahndung von Gesetzesverstößen. Dies soll eine ernste Pflichtenmahnung sein und präventive Wirkung entfalten.
Rechtliche Folge von Verstößen können Verwarnung und Bußgeld in erheblicher Höhe sein.