Ämter und Behörden
Unter den Weiterführenden Themen in der rechten Spalte finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, die für die Belange von Menschen mit Behinderung zuständig sind.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich nach der Einreise unverzüglich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden und einen negativen Corona-Test nachweisen. Weitere Informationen unter "Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer".
Unter den Weiterführenden Themen in der rechten Spalte finden Sie die zuständigen Ämter und Behörden, die für die Belange von Menschen mit Behinderung zuständig sind.