Tagesstätten
Tagesstätten dienen zur täglichen, zeitlich begrenzten Begleitung, Förderung oder Betreuung.
Weitere Informationen, auch zur Kostenübernahme, erteilt der Bezirk Schwaben als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich nach der Einreise unverzüglich bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden und einen negativen Corona-Test nachweisen. Weitere Informationen unter "Wichtige Hinweise für Reiserückkehrer".
Tagesstätten dienen zur täglichen, zeitlich begrenzten Begleitung, Förderung oder Betreuung.
Weitere Informationen, auch zur Kostenübernahme, erteilt der Bezirk Schwaben als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.