Verlust des Kennzeichens
Sie haben ein Kennzeichen verloren. In der Konsequenz, muss eine neue Nummer zugeteilt werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass jemand Ihr verlorenes Kennzeichen missbräuchlich verwendet.
Aus diesem Grund, müssen Sie den Kennzeichenverlust bei der Polizei melden.
Bei Vorlage der Bestätigung, die Sie von der Polizei erhalten, dem noch vorhandenen Nummernschild und von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, kann Ihnen dann ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- noch vorhandenes Fahrzeugkennzeichen
- Bestätigung von der Polizei über den Verlust des Kennzeichens
Kosten:
27,40 Euro zuzüglich eventueller Zusatzgebühren
Verlust des Kennzeichens
86368 Gersthofen
Mo. und Di. 07:30 - 15:00
Mi. 07:30 - 12:30
Do. 07:30 - 17:30
Fr. 07:30 - 12:30
86830 Schwabmünchen
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Mo. und Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 17:30