Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnisbehörde informiert:
Änderungen ab September 2019 beim Identitätsnachweis gegenüber Sehteststellen und bei der Sehtestbescheinigung
Ab 18. September 2019 kann der Identitätsnachweis gegenüber der Sehteststelle nicht mehr nur durch Personalausweis und Reisepass, sondern auch durch ein sonstiges Ausweisdokument nachgewiesen werden.
Außerdem wird ein einheitliches Muster für die Sehtestbescheinigung eingeführt. Alte Sehtestbescheinigungen können übergangsweise noch bis dahin ausgegeben werden, behalten bis längstens 17. September 2021 ihre Gültigkeit und werden von den Fahrerlaubnisbehörden in Bayern anerkannt.
Zentrale Faxnummer: 0821 3102 1810
Verkehrswesen und Fahrerlaubnisbehörde
86368 Gersthofen
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