Amt für Ausländerwesen und Integration
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausländerwesen und Integration befassen sich mit dem kompletten Bereich des Aufenthaltsrechts für unsere ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Dazu zählen vor allem Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen nach den jeweiligen Aufenthaltszwecken des Aufenthaltsgesetzes, die Entscheidung über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen, die Ausstellung von Dokumenten für Menschen aus der Europäischen Union und die Entscheidung und ggf. Durchführung von Ausweisungen bzw. Abschiebungen. Außerdem wird über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Familiennachzug und auch andere längerfristig angestrebte Aufenthalte in Deutschland entschieden. Hierzu sind wir an den Visaverfahren beteiligt. Bei Besuchsaufenthalten kann es auch erforderlich sein, dass wir Verpflichtungserklärungen ausstellen.
Daneben ergibt sich eine Vielzahl von Aufgaben, wie u. a. zeitliche Befristung von Aufenthaltstiteln, Ablehnung von Aufenthaltserlaubnissen, Verfügung von Ausreiseaufforderungen nach dem Aufenthaltsgesetz in den Fällen des Eintritts der Ausreisepflicht, sowie Klärung der Identität und ggf. auch Beschaffung von Identitätspapieren. Auch die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen an Asylbewerber, deren Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet wird sowie die Ausstellung von Duldungen an Personen, deren Aufenthalt nach erfolglos abgeschlossenem Asylverfahren oder aus sonstigen Gründen bis zum Vollzug ihrer Ausreisepflicht geduldet wird, gehören zu unseren Aufgaben. In diesem Zusammenhang werden von uns auch alle Verfahren bezüglich der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und bezüglich von Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe an den anspruchsberechtigten Personenkreis aus dem AsylbLG bearbeitet.
Die sprachliche Integration von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Es ist unsere Pflicht, vor allem sehen wir es aber als unser Anliegen, dafür zu sorgen, dass Menschen, die aus dem Ausland einreisen und in Deutschland ihren Daueraufenthalt anstreben, aber auch Menschen, die schon längere Zeit in Deutschland leben und sprachliche Schwierigkeiten haben, eine entsprechende sprachliche Integration erfahren können.
Hinweis: Für das Amt für Ausländerwesen und Integration ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig!
Wählen Sie hierzu bitte (0821) 3102- (plus die entsprechend angegebene Durchwahl)
- Aufenthaltstitel: -2242, -2342
- Verpflichtungserklärung: -2387
- Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT): -2266
- Unerlaubter Aufenthalt, Ausreiseverpflichtung: -2579
- Asylverfahren, Aufenthaltsgestattung, Duldung: -2357, -2646
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: -2315, -2692
- Krankenbehandlungsscheine: -2728
The foreigners office is closed for meetings without an appointment due to the current situation regarding Covid-19! Written processing is temporarily recommended for all inquiries. Applications and documents can be sent by email, fax and by post. Advice by phone is also available.
Es werden grundsätzlich wieder für alle ausländerrechtlichen Angelegenheiten Vorsprachetermine vergeben. Allerdings müssen die Bürger*innen beachten, dass bei Terminvergaben die Dringlichkeit des Anliegens berücksichtigt werden muss. Deshalb wird empfohlen, bevorzugt die Möglichkeit der schriftlichen Kontaktaufnahme zu nutzen.
Aufgrund der Vielzahl an täglich eingehenden Anfragen und der besonderen Situation in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist aktuell leider mit einer verlängerten Bearbeitungszeit zu rechnen. Ihre Anliegen werden schnellstmöglich bearbeitet. In der Zwischenzeit möchten wir Sie bitten, von telefonischen oder weiteren schriftlichen Anfragen abzusehen, da diese die Arbeitsabläufe leider weiter verzögern. Wir bitte hierfür um Verständnis!
Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit zur Information und zum Download von Unterlagen in der rechten Spalte.
INFO-PLAKAT „CORONA-POSITIV: WAS DANN?“ IN DREIZEHN SPRACHEN VERFÜGBAR
Die Bayerische Integrationsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer (MdL) weißt aufgrund der aktuellen Tendenz einer Corona-Ausbreitung über Hotspots in bestimmten Berufs-Milieus auf ihr neues Infoplakat „Corona-positiv: Was dann?“ hin. Das Informations-Plakat erklärt in wenigen, einfachen Sätzen mit vielen Bildern dsa Wichtigste auf einen Blick und richtet sich in 13 verschiedenen Sprachen speziell an Menschen, die des (Behörden-)Deutschen nicht so mächtig sind. In Kürze folgen noch die Sprachen Bulgarisch und Ungarisch.
Die Info-Plakate sind unter http://integrationsbeauftragte.bayern.de/downloads/ in unterschiedlichen Größen zum Download verfügbar. Es ist kein Ersatz für die detaillierten Informationen des Robert-Koch-Instituts oder die umfänglichen und ausführlichen Hinweise der Landesbehörden, sondern ein leicht verständlicher Wegweiser, der zudem für die hohe Ansteckungsgefahr und die Sinnhaftigkeit von Quarantäne (auch bei fehlenden oder leichten Symptomen) sensibilisieren will.
Kontakt:
Ansprechpartner
Amt für Ausländerwesen und Integration
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Weiterführende Themen
Datenschutz
Downloads
- Antrag Ausländerbeschäftigung
- Antrag auf Streichung der wohnsitzbeschränkenden Auflage
- Antrag Aufenthaltstitel
- Antrag Ausländerbeschäftigung (Mobiler-) ICT-Karte
- Antrag Ausländerbeschäftigung für Au-Pair, Ausbildung und muttersprachliche Lehrkräfte
- Antrag Duldung
- Antrag Reiseausweis für Ausländer / Flüchtlinge / Staatenlose / Ausweisersatz
- Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- Aufenthaltstitel - Angaben zur Bonitätsprüfung
- Aufenthaltstitel - Bestätigung über mietfreies Wohnen
- Information des Bayerischen Staatsministeriums des Innern "Wir brauchen Sie in Bayern"
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit
- Verpflichtungserklärung
- Vollmacht zur Abholung des eAT
- Wohnraumbescheinigung
- Zuständigkeiten in der Ausländerbehörde