Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL)
Die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED oder IE-RL) vom 24. November 2010 trat am 6. Januar 2011 in Kraft und wurde im April 2013 in nationales Recht umgesetzt. Welche Industrieanlagen von den Neuregelungen erfasst werden, ist in Anhang 1 der IE-RL geregelt. So sind z. B. Chemieanlagen, Anlagen zur Stahlerzeugung oder Abfallverwertungsanlagen von den Regelungen betroffen.
Ziel der IE-RL 2010/75/EU ist es, innerhalb der Europäischen Union eine einheitliche Genehmigungspraxis zu erreichen. Dies soll in den Mitgliedsstaaten auf Grundlage der Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) zu einem gleich hohen Umweltschutzniveau führen.
Hauptinstrumente der IE-RL sind u. a.:
- Anwendung der BVT-Merkblätter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten (Bandbreiten)
- Verabschiedung der neuen BVT-Merkblätter mit höherer Rechtsverbindlichkeit,
- Einheitliche Überwachung der Anlagenbetreiber durch Umweltinspektionen.
Weiterführende Themen
Downloads
- Anlage 1 - Zusammenstellung der vom Landratsamt zu überwachenden Anlagen
- Anlage 2 zum Überwachungsprogramm des Landratsamtes Augsburg
- Anlage 3 zum Überwachungsprogramm des Landratsamtes Augsburg
- Anlage 4 zum Überwachungsprogramm des Landratsamtes Augsburg
- EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED oder IE-RL)
- Überwachungsprogramm des Landratsamtes Augsburg