Das Landratsamt Augsburg bleibt am 20. Juni 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Schwabmünchen und Stadtbergen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenArbeitserlaubnis
Für Staatsangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz besitzen, gilt:
Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (selbständige Tätigkeit und/oder unselbständige Beschäftigung) bedarf der vorherigen behördlichen Genehmigung. Diese Genehmigung wird von der Ausländerbehörde erteilt und in den Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung) eingetragen. Ein Ausländer darf also eine Erwerbstätigkeit nur ausüben, wenn der Aufenthaltstitel die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt (§ 4 Abs. 3 AufenthG). In Zweifelsfällen gibt Ihnen Ihre Ausländerbehörde gerne Auskunft.
Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz gilt: Für die Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung im Bundesgebiet wird keine Arbeitserlaubnis benötigt.