Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen. Die Aufenthaltserlaubnis wird zu folgenden Zwecken erteilt: |
- Ausbildung (§§ 16 — 17 AufenthG)
Aufenthalt zum Studium (einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen)
Aufenthalt zum Zweck des Studiums, der 360 Tage nicht überschreitet – Mobilität im Rahmen des Studiums
Aufenthalt zur Erlernung der deutschen Sprache
Aufenthalt im Rahmen eines Schüleraustauschs bzw. Schulbesuchs in Ausnahmefällen
Aufenthalt zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung
Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Aufenthalt zum Zweck eines studienbezogenen Praktikums
- Erwerbstätigkeit (§§ 18 — 21 AufenthG)
Aufenthalt zur Ausübung einer unselbständigen Beschäftigung
Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Aufenthalt für Absolventen deutscher Hochschulen
Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
Aufenthalt zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
Aufenthalt für Hochqualifizierte
Blaue Karte EU
ICT-Karte für unternehmensintern transferierten Arbeitnehmer
Mobile-ICT-Karte
Aufenthalt für Forscher, Kurzfristige Mobilität für Forscher und für mobile Forscher
Aufenthalt zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22 bis 26 AufenthG)
Aufnahme aus dem Ausland
Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
Aufenthalt in Härtefällen
Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz
Aufenthalt aus humanitären Gründen für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
Aufenthalt bei festgestellten Abschiebeverboten
Aufenthalt für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende
Aufenthalt bei nachhaltiger Integration
- Familiäre Gründe (§§ 27 — 36 AufenthG)
Ehegattennachzug zu Deutschen
Ehegattennachzug zu Ausländern
Aufenthaltsrecht der Kinder
Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder
Nachzug der Eltern sonstiger Familienangehöriger
- Besondere Aufenthaltsrechte (§ 4 Abs. 5, §§ 37 — 38a AufenthG)
Aufenthalt gemäß dem Assoziationsabkommen EWG-Türkei
Aufenthalt gemäß dem Recht auf Wiederkehr
Aufenthalt ehemaliger Deutsche
Aufenthalt von in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigten
Ansprechperson
Nilay Anliak
Yasemin Balci
Vanessa Blasaditsch
Simon Blochum
Sandra Eiler
Elefteria Mavrou
Nida Simsek
Alisa Skiebe
Maximilian Stadler
Claudia Teichert
Vanessa Ziegelmayr