Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie ist unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszwecks zu befristen. Die Aufenthaltserlaubnis wird zu folgenden Zwecken erteilt: |
- Ausbildung (§§ 16 — 17 AufenthG)
Aufenthalt zur Berufsausbildung, berufliche Weiterbildung
Aufenthalt zum Studium (einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen)
Aufenthalt zum Zweck des Studiums, der 360 Tage nicht überschreitet – Mobilität im Rahmen des Studiums
Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Aufenthalt zu studienbezogenen Praktika EU
Aufenthalt zu Sprachkursen und Schulbesuche
Aufenthalt zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
- Erwerbstätigkeit (§§ 18 — 21 AufenthG)
Aufenthalt für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Aufenthalt für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Aufenthalt zu Forschungszwecken
Aufenthalt mit Blauer Karte EU
ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
Mobile-ICT-Karte
Aufenthalt zu sonstigen Beschäftigungszwecken und Beamte
Aufenthalt für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
Aufenthalt zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst
Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalt im Bundesgebiet
Aufenthalt mit Chancenkarte
Aufenthalt zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22 bis 26 AufenthG)
Aufnahme aus dem Ausland
Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
Aufenthalt in Härtefällen
Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz
Aufenthalt aus humanitären Gründen
Aufenthalt bei gut integrierten Jugendlichen und junge Erwachsene
Aufenthalt bei nachhaltiger Integration
- Familiäre Gründe (§§ 27 — 36 AufenthG)
Familiennachzug zu Deutschen
Familiennachzug zu Ausländern
Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten
Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
Aufenthaltsrecht der Kinder
Eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht der Kinder
Nachzug der Eltern sonstiger Familienangehöriger
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
- Besondere Aufenthaltsrechte (§ 4 Abs. 5, §§ 37 — 38a AufenthG)
Aufenthalt gemäß dem Assoziationsabkommen EWG-Türkei
Aufenthalt gemäß dem Recht auf Wiederkehr
Aufenthalt für ehemaliger Deutsche
Aufenthalt für in anderen Mitgliedstaaten der EU langfristig Aufenthaltsberechtigten
Ansprechperson
Nilay Anliak
Yasemin Balci
Elefteria Mavrou
Alisa Piecha
Nida Simsek
Maximilian Stadler
Vanessa Ziegelmayr