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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Seit dem 1. September 2011 werden folgende Aufenthaltstitel als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße (elektronischer Aufenthaltstitel — eAT) ausgestellt:

  • Aufenthaltsterlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst nicht Unionsbürger oder Staatsangehörige oder EWR Staaten sind
  • Daueraufenhaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen der EWR-Staaten, die selbst nicht Unionsbürger oder Staatsangehörige der EWR-Staaten sind
  • Aufenthaltsterlaubnis für Schweizer
  • Blaue Karte-EU

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) enthält einen Chip, auf dem

  • personenbezogene Daten
  • biometrische Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke)
  • Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis — elD)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z. B. zur Erwerbstätigkeit)

gespeichert sind.


Da auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist immer die persönliche Vorsprache aller antragstellenden Personen ab dem sechsten Lebensjahr erforderlich. Ferner werden an die vorzuglegenden Lichtbilder bestimmte Anforderungen gestellt (Biometrietauglichkeit). Bitte beachten Sie hierzu die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
Die maximale Gültigkeitsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels liegt bei zehn Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln ist die Gültigkeitsdauer mit dem Gültigkeitsdatum des Titels identisch.

Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Die Ausländerbehörde ist deshalb nicht in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache auszustellen oder zu verlängern. Von der Bestellung bei der Bundesdruckerei bis zur Produktion und Aushändigung ist mit einer Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen. Dies trifft auch auf die Passübergabe (nach Erhalt eines neuen Nationalpasses) zu. Die Ausländerbehörde empfiehlt deshalb, die Gültigkeit Ihres Nationalpasses regelmäßig zu überprüfen und die Verlängerung Ihres Aufenthaltsitels bereits circa acht Wochen vor Ablauf zu beantragen.

Wenn Sie den Brief der Bundesdruckerei mit PIN und Puck erhalten haben, wenden Sie sich bitte wegen eines Ausgabetermins an unsere Mitarbeitenden.

Nilay Anliak
Telefon:
(0821) 3102-2242
Fax:
E-Mail:
Yasemin Balci
Telefon:
(0821) 3102-2665
Fax:
(0821) 3102-1665
E-Mail:
Vanessa Blasaditsch
Telefon:
(0821) 3102-3044
Fax:
E-Mail:
Simon Blochum
Telefon:
(0821) 3102-2874
Fax:
(0821) 3102-1874
E-Mail:
Sandra Eiler
Telefon:
(0821) 3102-3262
Fax:
E-Mail:
Petra Hahn
Telefon:
0821 3102 3033
Fax:
E-Mail:
Elefteria Mavrou
Telefon:
0821 3102 2342
Fax:
E-Mail:
Nida Simsek
Telefon:
0821 3102 2243
Fax:
0821 3102 1243
E-Mail:
Alisa Skiebe
Telefon:
0821 3102 2597
Fax:
0821 3102 1597
E-Mail:
Maximilian Stadler
Telefon:
0821 3102 2387
Fax:
E-Mail:
Claudia Teichert
Telefon:
0821 3102 2328
Fax:
0821 3102 1328
E-Mail:
Vanessa Ziegelmayr
Telefon:
0821 3102 2244
Fax:
0821 3102 1244
E-Mail: