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Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Schweizer Staatsangehörige

Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit besondere Regelungen. Sie müssen bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.

Yasemin Balci
Telefon:
0821 3102 2665
Fax:
0821 3102 1665
E-Mail:
Vanessa Blasaditsch
Telefon:
0821 3102 3044
Fax:
E-Mail:
Agathe Engel
Telefon:
0821 3102 2266
Fax:
0821 3102 1266
E-Mail:
Petra Hahn
Telefon:
0821 3102 3033
Fax:
E-Mail: