Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Einführung der bayerischen Bezahlkarte im Landkreis Augsburg

Am 14. November 2023 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, ein bayernweites Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Hiermit sollen Bargeldleistungen weitestgehend ersetzt werden. Mit der Einführung werden Zuzugsanreize verringert und die Finanzierung von Schlepperkriminalität bekämpft.

Die Bezahlkarte soll in allen ANKER-Zentren und auch in den Asylunterkünften der Anschlussunterbringung eingeführt werden, soweit dies nach den bundesrechtlichen Vorgaben möglich ist und Leistungen nicht bereits als Sachleistungen erbracht werden. Mit der Bezahlkarte können die Leistungsberechtigen ähnlich einer „EC-Karte“ in Geschäften bezahlen. Dabei wird die Nutzung jedoch verschiedenen Einschränkungen unterliegen. So werden beispielsweise Online-Käufe nicht oder Überweisungen nur eingeschränkt möglich sein, der Einsatzbereich kann bei Bedarf geografisch beschränkt oder bestimmte Händlergruppen ausgeschlossen werden. Barabhebungen werden auf das rechtlich gebotene Minimum beschränkt.

Seit dem 20. März 2024 läuft die Einführung der Bezahlkarte in Bayern. Im Laufe des zweiten Quartals 2024 wird die Bezahlkarte auch im Landkreis Augsburg eingeführt. Ab dem Zeitpunkt der Ausgabe wird die Geldleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr als Bargeld ausgezahlt oder auf ein Girokonto überwiesen, sondern auf der kostenlosen Bezahlkarte gutgeschrieben.


FAQs – häufig gestellte Fragen zur Bezahlkarte

 

Was ist die Bezahlkarte?

Die Bezahlkarte ist wie eine Bankkarte. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden als Guthaben auf die Bezahlkarte überwiesen. Mit der Bezahlkarte können Sie in Geschäften bezahlen und Bargeld abheben. Sie können nur so viel Geld ausgeben, wie auf der Karte ist.

Die wichtigsten Informationen zur Bezahlkarte gibt es in mehreren Sprachen auf der Webseite des Bezahlkarten-Anbieters PayCenter GmbH: www.bezahlkarte.eu

 

Wer bekommt eine Bezahlkarte?

Alle Personen ab 14 Jahren, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, bekommen in der Regel eine eigene Bezahlkarte. In Bedarfsgemeinschaften (zum Beispiel Familien) bekommt jedes Mitglied ab 14 Jahren eine eigene Karte.

 

Wie bekomme ich meine Bezahlkarte?

Wenn Sie bereits Leistungen beziehen, kommen wir bezüglich der Aushändigung der Bezahlkarte auf Sie zu. Sie müssen nichts weiter tun, um die Bezahlkarte zu erhalten.

Wenn Sie zum ersten Mal Leistungen beantragen und diese bewilligt werden, bekommen Sie direkt von Anfang an eine Bezahlkarte.

 

Wie viel Geld ist auf der Bezahlkarte?

Auf die Bezahlkarte werden Ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) überwiesen. Ihr Guthaben können Sie online unter https://meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarte-App einsehen. Dafür brauchen Sie Ihre Karten-ID und Ihre PIN.

Die Karten-ID und die PIN finden Sie in dem Brief, den Sie mit der Bezahlkarte erhalten.

Hinweis: Wenn Sie weitere Einkünfte erhalten wie etwa Kindergeld von der Familienkasse oder Lohn von einem Arbeitgeber, dann benötigen Sie auch weiterhin ein Girokonto. Eine Überweisung auf Ihre Bezahlkarte ist nicht möglich.

 

Wo kann ich mit der Bezahlkarte bezahlen?

Sie können mit der Bezahlkarte in allen Geschäften bezahlen, die Mastercard akzeptieren. Achten Sie auf das orange/rote Mastercard®-Zeichen.

 

Gibt es regionale Beschränkungen?

Sie können mit der Bezahlkarte nur in Ihrem erlaubten Aufenthaltsbereich bezahlen. Diesen Bereich können Sie online unter https://meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarte-App einsehen. In einzelnen Fällen wird die Bezahlkarte auf den Landkreis Augsburg beschränkt.

In Ausnahmefällen kann eine Bezahlung auch an anderen Orten erlaubt werden (z. B wenn Sie Ihren Anwalt oder eine Behörde an einem anderen Ort besuchen müssen). Melden Sie dies vorher beim Amt für Ausländerwesen und Integration per E-Mail an asylblg3@remove-this.LRA-a.bayern.de oder telefonisch an. Die Telefonnummern können Sie unseren Bewilligungsbescheiden entnehmen.

 

Gibt es Probleme bei bestimmten Transaktionen?

Ja, bestimmte Transaktionen sind nicht möglich. Sie können die Bezahlkarte zum Beispiel nicht bei Geldübermittlungsdiensten wie Western Union oder MoneyGram verwenden. Der Kauf von bestimmten Waren oder Dienstleistungen wird nicht eingeschränkt.

 

Kann ich von der Bezahlkarte Bargeld abheben?

Ja, Sie können mit der Bezahlkarte Bargeld abheben. Jede volljährige Person in einer Bedarfsgemeinschaft kann monatlich bis zu 50 Euro abheben. Das geht kostenlos an Bankautomaten und in vielen Geschäften an der Kasse. Abhebungen sind jedoch nur zweimal im Monat möglich. Danach ist die Karte für weitere Abhebungen gesperrt.

 

Kann ich mit der Bezahlkarte Geld überweisen?

Überweisungen über die Bezahlkarte sind nur in bestimmten Fällen erlaubt. Der Zahlungsempfänger muss vorher vom Amt für Ausländerwesen und Integration genehmigt werden. Zur Prüfung der Freigabe von Zahlungsempfängern kann das entsprechende Formular unter Downloads ausgefüllt und zur Prüfung bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden.

 

Kann ich mit der Bezahlkarte per Lastschrift bezahlen?

Ja, in bestimmten Fällen ist Lastschrift erlaubt. Der Zahlungsempfänger muss vorher vom Amt für Ausländerwesen und Integration genehmigt werden. Das gilt zum Beispiel für Handyverträge, ÖPNV-Anbieter, WLAN-Voucher und Verträge im Fitnessstudio oder Mitgliedsbeiträge im Sportverein.

 

Muss ich für die Bezahlkarte Gebühren bezahlen?

Nein, für die Bezahlkarte müssen Sie keine Gebühren bezahlen.

 

Brauche ich dann kein Girokonto mehr?

Wenn Sie nur die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, brauchen Sie kein anderes Konto. Wenn Sie jedoch weitere Leistungen von Dritten (zum Beispiel Kindergeld von der Familienkasse oder Lohn von einem Arbeitgeber) erhalten, benötigen Sie auch ein Girokonto.

 

Was passiert bei Verlust oder Diebstahl der Bezahlkarte?

Sie können Ihre Bezahlkarte online unter https://meine.bezahlkarte.eu selbstständig vorübergehend sperren. Das Sperren ist auch telefonisch unter der Sperrhotline 116116 auf Deutsch oder Englisch möglich. Wenn Sie die Karte wiederfinden, können Sie diese online unter https://meine.bezahlkarte.eu wieder aktivieren.

Haben Sie die Bezahlkarte endgültig verloren? Dann müssen Sie den Verlust oder Diebstahl beim Amt für Ausländerwesen und Integration melden. Die alte Karte wird gelöscht und Sie bekommen eine neue. Das Guthaben wird auf die neue Karte übertragen.

 

Wo erhalte ich Hilfe?

Online unter https://meine.bezahlkarte.eu und in der Bezahlkarte-App gibt es einen Support-Chat. Dieser ist in mehreren Sprachen verfügbar. 

Auch ein Telefonbot ist in über 100 Sprachen immer für Sie erreichbar. Die Telefonnummer lautet 08161 9654300.