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Допомога людям з України
Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen darüber, wie Sie schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine helfen können – von Sach- und Geldspenden bis hin zu Unterbringungsmöglichkeiten sowie Informationen für ukrainische Staatsangehörige zu deren Einreise und Aufenthalt.


Im Oktober 2025 ist eine weitere Änderungsverordnung zu der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle bisher in Deutschland erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2025 gültig sind, einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen kraft Gesetzes bis zum 4. März 2027 fortgelten.

Ein Antrag auf Verlängerung der bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse kann und muss bei der Ausländerbehörde nicht gestellt werden. Weiter Informationen finden Sie auch über die Internetseite und Apps „Germany4Ukraine“ (www.germany4ukraine.de).

Die erstmalige Erteilungen von Aufenthaltserlaubnisse bei Neueinreisen kann weiterhin beantragt werden. In diesen Fällen wird regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, ebenfalls mit einer Gültigkeit bis zum 4. März 2026 erteilt.


Erste Schritte, Einreise und Aufenthalt

Alle Informationen für ukrainische Staatsangehörige zu Einreise und Aufenthalt sowie wichtige erste Schritte.

Unterbringung und Versorgung

Alle Informationen zur privaten Unterbringung im Landkreis Augsburg.

Helfen und Spenden

Alle Informationen über gemeinnützige Organisationen, Geld- und Sachspenden:


Kontaktmöglichkeiten

Hilfe in der Betreuung und Unterstützung Schutzsuchender
Unterstützung Geflüchteter bei Antragstellungen, ärztlicher Versorgung und vielem mehr bieten die Integrationslotsinnen für den Landkreis Augsburg sowie weitere ehrenamtliche Helferkreise oder professionelle Beratungsstellen. Mehr dazu finden Sie hier.
 
Kontaktmöglichkeiten anderer Städte und Landkreise: