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Am Donnerstag, 12. September 2024, werden bundesweit verschiedene Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz getestet. Um 11 Uhr erfolgen Testwarnungen über verschiedene Kanäle, um die Funktionalität der Systeme zu überprüfen und aufeinander abzustimmen. Wichtig: Es erfolgt keine Entwarnung!

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Am Dienstag, 17. September 2024, bleibt das Landratsamt Augsburg aufgrund einer internen Veranstaltung nachmittags ab 13 Uhr geschlossen. Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Diedorf, Gersthofen, Stadtbergen und Schwabmünchen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet.

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Допомога людям з України
Hilfe für Menschen aus der Ukraine

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen darüber, wie Sie schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine helfen können – von Sach- und Geldspenden bis hin zu Unterbringungsmöglichkeiten sowie Informationen für ukrainische Staatsangehörige zu deren Einreise und Aufenthalt.


Zum 5. Dezember 2023 ist die angekündigte sogenannte Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung in Kraft getreten. Das bedeutet, dass alle bisher in Deutschland erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, einschließlich der Auflagen und Nebenbestimmungen kraft Gesetzes bis zum 4. März 2025 fortgelten.

Ein Antrag auf Verlängerung der bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse kann und muss bei der Ausländerbehörde nicht gestellt werden. Alle Betroffenen erhalten von der Ausländerbehörde in den kommenden Tagen eine schriftliche Bestätigung über die Fortgeltung, welche bei anderen Behörden, Arbeitgebern, Vermietern, etc. vorgelegt werden kann. Wir empfehlen darüber hinaus, diese Bestätigung, insbesondere bei Reisen mit zu führen. Weiter Informationen finden Sie auch über die Internetseite und Apps „Germany4Ukraine“ (www.germany4ukraine.de).

Die erstmalige Erteilungen von Aufenthaltserlaubnisse bei Neueinreisen kann weiterhin beantragt werden. In diesen Fällen wird regelmäßig eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, ebenfalls mit einer Gültigkeit bis zum 4. März 2025 erteilt.


Erste Schritte, Einreise und Aufenthalt

Alle Informationen für ukrainische Staatsangehörige zu Einreise und Aufenthalt sowie wichtige erste Schritte.

Unterbringung und Versorgung

Alle Informationen zur privaten Unterbringung im Landkreis Augsburg.

Helfen und Spenden

Alle Informationen über gemeinnützige Organisationen, Geld- und Sachspenden:


Kontaktmöglichkeiten

Hilfe in der Betreuung und Unterstützung Schutzsuchender
Unterstützung Geflüchteter bei Antragstellungen, ärztlicher Versorgung und vielem mehr bieten die Integrationslotsinnen für den Landkreis Augsburg sowie weitere ehrenamtliche Helferkreise oder professionelle Beratungsstellen. Mehr dazu finden Sie hier.

 

Der Bürgerservice des Landratsamtes Augsburg unterstützt bei der Vermittlung der Hilfe für Menschen aus der Ukraine telefonisch unter der 0821 3102 0 (Montag bis Mittwoch, 7.30 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 7.30 bis 17.30 Uhr, Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr).
 

Kontaktmöglichkeiten anderer Städte und Landkreise: