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Einbürgerung


Achtung:
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) trat am 27. Juni 2024 in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen sind verkürzte Aufenthaltszeiten (von acht auf fünf Jahre) und die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit für alle.

Ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, können Sie sofort unverbindlich, schnell und anonym online im BayernPortal beim 'Quick-Check' herausfinden. Der Quick-Check dauert nur etwa fünf Minuten. Ihre Daten werden nicht gespeichert oder analysiert.

Bitte beachten Sie:
Der positive Quick-Check ersetzt nicht den formalen Antrag auf Einbürgerung und erhöht auch nicht die Chancen, eingebürgert zu werden. 

Weitere Informationen zum neuen Einbürgerungsrecht finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern

Wir bitten um Verständnis, dass bei Antragstellungen aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens aktuell mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwölf Monaten gerechnet werden muss.


Ausländische Personen, die seit mindestens fünf Jahren dauernd in Deutschland leben und die in § 10 StAG genannten Voraussetzungen erfüllen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung gem. § 10 StAG). Eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer auf drei Jahre ist bei Vorliegen von besonderen Integrationsleistungen in Verbindung mit einer bestandenen Sprachprüfung auf mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen möglich. Auch Deutschverheiratete können bereits bei einer Aufenthaltsdauer von drei Jahren eingebürgert werden, wenn gleichzeitig die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren besteht (Ermessenseinbürgerung gem. § 9 StAG). Einbürgerungsbewerber, die nicht alle Anspruchsvoraussetzungen der Anspruchseinbürgerung erfüllen, können in bestimmten Fällen im Rahmen einer Ermessungseinbürgerung nach § 8 StAG eingebürgert werden. 
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Merkblättern im Bereich Downloads.

 


Zuständigkeit für Einbürgerungsanträge:

Anne Graf Buchstabe A — C
Maximilian Schindler Buchstabe D — I
Leonie Schneider J — M
Ulrike Geißelmaier-Miesl N — R
Doris Hammerl S — Z
Ingeborg Bauer EU-Bürgerinnen und -Bürger (alle Buchstaben)

Ingeborg Bauer
Telefon:
(0821) 3102-2246
Fax:
(0821) 3102-1246
E-Mail:
Ulrike Geißelmaier-Miesl
Telefon:
(0821) 3102-2302
Fax:
(0821) 3102-1302
E-Mail:
Anne Graf
Telefon:
(0821) 3102-2238
Fax:
(0821) 3102-1238
E-Mail:
Doris Hammerl
Telefon:
0821 3102 2364
Fax:
E-Mail:
Maximilian Schindler
Telefon:
0821 3102 2332
Fax:
0821 3102 1332
E-Mail:
Leonie Schneider
Telefon:
0821 3102 3067
Fax:
E-Mail: