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Staatsangehörigkeitsausweis

Für die Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Sollten Zweifel am Bestand Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bestehen und daher von einer öffentlichen Stelle ein verbindlicher Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gefordert werden, kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt werden.

Verwenden Sie dazu bitte den Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises (siehe Downloads).

Bitte fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis darüber, dass die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises von einer öffentlichen Stelle von Ihnen verlangt wird
  • aktuellen Auszug aus Ihrem Geburtsregister (erhältlich im Standesamt)
  • Personenstandsurkunden Ihrer Eltern und Großeltern (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden, Familienbuch)
  • Unterlagen, die den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit von Ihnen bzw. Ihren Vorfahren belegen ( z. B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Vertriebenenausweis, Bescheinigung nach § 15 Bundesvertriebenengesetz, Meldebescheinigung)

Hinweis: Anträge in elektronischer Form können nicht angenommen werden.

Die Gebühr für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51 Euro.

Mehr Informationen zur Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises finden Sie auf dem BayernPortal unter dem Stichwort „Staatsangehörigkeitsausweis” (siehe Links).

Susanne Lerner
Telefon:
0821 3102 2245
Fax:
0821 3102 1245
E-Mail: