Bauleitplanung, Bauordnung, Denkmalschutz
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Bauleitpläne werden von der jeweils zuständigen Gemeinde in eigener Verantwortung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung aufgestellt.
Das Bauordnungsrecht regelt unter anderem, wie Gebäude geplant, gebaut, genutzt und instand gehalten werden dürfen, um die Sicherheit, Ordnung und Gesundheit im baulichen Umfeld zu gewährleisten. Dazu gehören Vorschriften zu Brandschutz, Standsicherheit, Barrierefreiheit, Abstandsflächen und vielem mehr.
Die Untere Denkmalschutzbehörde ist Ansprechperson in allen Fragen des Denkmalschutzrechts. Sie erteilt Baugenehmigungen, isolierte Abweichungen und Erlaubnisse für Maßnahmen an Baudenkmälern, im Ensemble und für bewegliche Denkmäler sowie Grabungserlaubnisse für Eingriffe im Bereich von Bodendenkmälern. Sie berät, prüft und gibt Stellungnahmen ab in den Zuschussverfahren zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen und beantragt Mittel des Entschädigungsfonds. Sie holt die denkmalfachliche Beurteilung ein und organisiert die turnusmäßig stattfindenden Amtstage mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Auch führt sie bauaufsichtliche und denkmalschutzrechtliche Anordnungsverfahren durch.
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Bauleitplanung, Bauordnung
86150 Augsburg
Mo. bis Fr. 07:30 - 12:30
Do. 14:00 - 17:30
Ansprechperson
Kommissarischer Fachbereichsleiter, FB 50.1 rechtlich
weiterer stellvertretender Fachbereichsleiter, FB 50.1 rechtlich
Fachbereichsleiterin, FB 50.2 technisch
Stellvertretender Fachbereichsleiter, FB 50.2 technisch