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Das Jobcenter Augsburger Land bleibt am Donnerstag, 22. Januar 2026, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen. Das betrifft sowohl die Hauptgeschäftsstelle in Augsburg sowie auch die Zweiggeschäftsstelle in Schwabmünchen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu beachten.

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Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungs- oder Teileigentum werden nach § 7 Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 2 WEG pro Grundstück ausgestellt. Es müssen dabei alle Gebäude, die sich auf dem Grundstück befinden, erfasst werden, also auch Garagen, Gartenhäuser, Schuppen und sonstige Nebengebäude.

Falls eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für ein Dauerwohnrecht nach § 32 WEG ausgestellt werden soll, reicht es aus, nur die betroffene Wohnung darzustellen. Für diese Wohnung wird kein eigenes Grundbuchblatt ausgestellt, sondern es wird nur eine Belastung eingetragen. Dasselbe gilt auch für das Dauernutzungsrecht.

Bei den Downloads finden Sie das Antragsformular sowie ein Merkblatt. Für weitere Auskünfte und Einzelheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Bitte benutzen Sie für das Nachreichen von Unterlagen und ähnliches unser Funktionspostfach abgeschlossenheit@remove-this.LRA-a.bayern.de.

Ralf Käding
Telefon:
0821 3102 2408
Fax:
E-Mail:
Daniela Pleyer
Telefon:
0821 3102 2586
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Monika Sailer
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0821 3102 2406
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