Bauordnung - technisch
Die Bauaufsichtsbehörden sind dafür zuständig, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Bereich des öffentlichen Baurechts abzuwehren. Hierzu überwachen sie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des öffentlichen Rechts sowie die Umsetzung von Genehmigungen und Anordnungen bei Baumaßnahmen und im Bestand.
Die Bauaufsichtsbehörde, technisch, erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Prüfung aller Anträge und Anordnungen hinsichtlich der technischen Belange und Durchführung der damit verbundenen Bauüberwachung.
- Durchführung der allgemeinen Bauüberwachung, z.B. bei Beschwerden.
- Bearbeitung der Aufträge für die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen bei Sonderbauten.
- Prüfung von Brandschutznachweisen.
- Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten.
- Zulassung von Einzelveranstaltungen nach Versammlungsstättenverordnung (VStättV).
- Wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten (VStättV).
- Beratung der Gemeinden bei Feuerbeschauen.
- Technischer Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Bauordnung - technisch
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
86150 Augsburg
Ansprechperson
Ralf Käding
Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Ludmilla Bolz
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Stellvertretende Fachbereichsleiterin
Alois Deschler
Maximilian Endt
Ulrike Kerle
Andreas Klose
Franziska Maier
Nicolas Ott
Michael Piringer
Michael Richter
Maximilian Weixler
Christopher Wübbe