Bauordnung - technisch
Das Bauordnungsrecht regelt unter anderem, wie Gebäude geplant, gebaut, genutzt und instand gehalten werden dürfen, um die Sicherheit, Ordnung und Gesundheit im baulichen Umfeld zu gewährleisten. Dazu gehören Vorschriften zu Brandschutz, Standsicherheit, Barrierefreiheit, Abstandsflächen und vielem mehr.
Die Bauaufsichtsbehörde, technisch, erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Prüfung aller Anträge und Anordnungen hinsichtlich der technischen Belange und Durchführung der damit verbundenen Bauüberwachung.
- Durchführung der allgemeinen Bauüberwachung, z.B. bei Beschwerden.
- Bearbeitung der Aufträge für die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen bei Sonderbauten.
- Prüfung von Brandschutznachweisen.
- Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten.
- Zulassung von Einzelveranstaltungen nach Versammlungsstättenverordnung (VStättV).
- Wiederkehrende Prüfung von Versammlungsstätten (VStättV).
- Beratung der Gemeinden bei Feuerbeschauen.
- Technischer Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Erstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Bauordnung - technisch
Prinzregentenplatz 4
86150 Augsburg
86150 Augsburg
Ansprechperson
Ludmilla Bolz
Fachbereichsleiterin
Fachbereichsleiterin
Maximilian Endt
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Stellvertretender Fachbereichsleiter
Alois Deschler
Ulrike Kerle
Andreas Klose
Ralf Käding
Franziska Maier
Nicolas Ott
Michael Piringer
Michael Richter
Maximilian Weixler
Christopher Wübbe