Springe zum Hauptinhalt der Seite Drücken Sie Alt + c, um zum Hauptinhalt der Seite zu springen. Springe zur Hauptnavigation Drücken Sie Alt + n, um zur Hauptnavigation zu springen. Springe zur Suche Drücken Sie Alt + s, um zur Suche zu springen. Seite vorlesen Springe zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit Drücken Sie Alt + a, um zu den Einstellungen zur Barrierefreiheit zu springen.

Fliegende Bauten


Die Aufstellung eines (genehmigungspflichtigen) fliegenden Baus (Zelte, Verkaufsbuden, Container usw.) ist mindestens eine Woche zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Genehmigungsbedürftige fliegende Bauten dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn die Gebrauchsabnahme durch das Landratsamt (Bauaufsichtsbehörde) erfolgt ist.

Die Kosten für die Gebrauchsabnahme richten sich jeweils nach Art und/oder Größe der baulichen Anlagen.