Das Landratsamt Augsburg bleibt am 20. Juni 2025 geschlossen
Dies betrifft neben dem Hauptgebäude am Augsburger Prinzregentenplatz auch alle weiteren Dienststellen in Augsburg, Gersthofen, Schwabmünchen und Stadtbergen. Das Jobcenter Augsburger Land hat an diesem Tag regulär geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dies bei ihrer Terminplanung zu berücksichtigen.
Alle InformationenAbgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungs- oder Teileigentum werden nach § 7 Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 2 WEG pro Grundstück ausgestellt. Es müssen dabei alle Gebäude, die sich auf dem Grundstück befinden, erfasst werden, also auch Garagen, Gartenhäuser, Schuppen und sonstige Nebengebäude.
Falls eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für ein Dauerwohnrecht nach § 32 WEG ausgestellt werden soll, reicht es aus, nur die betroffene Wohnung darzustellen. Für diese Wohnung wird kein eigenes Grundbuchblatt ausgestellt, sondern es wird nur eine Belastung eingetragen. Dasselbe gilt auch für das Dauernutzungsrecht.
Bei den Downloads finden Sie das Antragsformular sowie ein Merkblatt. Für weitere Auskünfte und Einzelheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie — auf jeden Fall vor Antragstellung — einen Termin.