Wohnraumförderung
Der Bau oder der Erwerb von eigengenutztem Wohnraum kann mit zinsverbilligten staatlichen Darlehen bzw. zinsverbilligten Kapitalmarkt-Darlehen gefördert werden.
Voraussetzung ist neben der Einhaltung von Einkommens- und Objektgrenzen eine ausreichende Bonität.
Zudem kann die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung mit einem leistungsfreien Baudarlehenvon bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Auch hier ist Voraussetzung die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Ansprechperson
Simone Haag
Nida Körner
Mona Wittke